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Normenkontrollrat warnt: Massive bürokratische Zusatzbelastung durch Erbschaftsteuerreform

Archivmeldung vom 08.01.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR), besser bekannt als "Bürokratie-TÜV", übt massive Kritik am Gesetzentwurf zur Erbschaftsteuerreform. Durch die Reform drohe eine enorme bürokratische Zusatzbelastung der Unternehmen. NKR-Mitglied Gisela Färber, Professorin für Finanzwissenschaften an der Verwaltungshochschule Speyer, äußerte "erhebliche Zweifel, ob der vom Finanzministerium geschätzte Bürokratieaufwand zutrifft".

Das Ministerium beziffere die jährlichen Bürokratiekosten auf 4,8 Millionen Euro, der NKR halte diese Zahl aber für nicht haltbar, sagte Färber der "Rheinischen Post". Das Ministerium gehe von nur 7000 betroffenen Unternehmen aus. Nach Angaben des Instituts für Mittelstandsforschung würden derzeit aber mindestens 70.000 Unternehmen pro Jahr vererbt, erklärte Färber. Dabei seien noch nicht einmal Freiberufler und Selbstständige erfasst, die auch vom neuen Erbschaftsteuerrecht betroffen seien, weil sie den Wert ihres Unternehmens nachweisen müssten. "Fragwürdig ist vor allem der vom Finanzministerium geschätzte Zeitaufwand zur Bestimmung des Ertragswertes eines Unternehmens. Es setzt dafür nur eine Stunde an. Das halte ich für völlig unrealistisch", kritisierte Färber. Etliche Steuerberater hielten selbst zehn Stunden für zu wenig. Schon zehn Stunden Aufwand würden aber für die vom Ministerium angenommene geringe Unternehmenszahl die geschätzten Bürokratiekosten von rund 500.000 auf über 5 Millionen Euro erhöhen. Zudem beauftragten die meisten Unternehmen Steuerberater damit. "Dabei muss man mit 20.000 bis 40.000 Euro Kosten für eine Betriebsbewertung rechnen", sagte Färber. "Die tatsächliche bürokratische Belastung der Unternehmen dürfte deshalb noch weitaus höher liegen." Auch auf private Erben komme ein erheblicher bürokratischer Mehr-Aufwand zu. "Künftig müssen sich die Erben wohl erst mal an den örtlichen Gutachterausschuss wenden, um die Zeitwerte von Immobilien nachzuweisen, wofür auch Gebühren fällig werden", sagte die Finanzwissenschaftlerin.

Quelle: Rheinische Post

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