Namensänderung beschlossen: Bundestag entfernt NS-Begriffe aus Gesetz
Archivmeldung vom 12.02.2021
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Anja SchmittDer Bundestag hat eine Neufassung des mehr als 80 Jahre alten Gesetzes zur Namensänderung beschlossen. Grund dafür ist, dass das Gesetz noch mehrere Begriffe aus der Zeit des Nationalsozialismus enthält. Das teilte die Agentur DPA am Freitag mit.
Beim russischen online Magazin " SNA News " ist auf der deutschen Webseite weiter zu lesen: "Das Parlament änderte am Donnerstagabend einstimmig den Gesetzestext aus dem Jahr 1938, in dem trotz zahlreicher Änderungen immer noch von der „Reichsregierung“, dem „Deutschen Reich“ und dem „Reichsminister des Innern“ die Rede war.
Wie in der Gesetzesvorlage heißt, sind dies „überholte sprachliche Bezüge“, die nun in der Neufassung „bereinigt“ und durch moderne Begriffe ersetzt würden.
Unions-Fraktionsvize Thorsten Frei (CDU) erklärte, die Entscheidung habe zwar keine praktische, aber eine hohe symbolische Wirkung. In seiner ursprünglichen Form hatte das Gesetz die jüdischen Deutschen verpflichtet, den zusätzlichen Vornamen Sara oder Israel anzunehmen.
Laut dem Antisemitismusbeauftragten der Bundesregierung, Felix Klein, gibt es noch knapp 30 weitere Gesetze aus der Zeit des NS-Regimes, die aus ähnlichen Gründen bereinigt werden müssten.
Das Namensänderungsgesetz war unter der nationalsozialistischen Diktatur im Januar 1938 verabschiedet worden. Nach Gründung der Bundesrepublik wurde es Bundesrecht und galt als solches fort. Die überholten Begriffe blieben enthalten. "
Quelle: SNA News (Deutschland)