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Richterbund sieht noch Lücken im Kabinetts-Beschluss zu härteren Strafen bei Einbrüchen

Archivmeldung vom 10.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Der Deutsche Richterbund sieht noch Lücken beim Kabinettsbeschluss zu härteren Strafen bei Wohnungseinbrüchen. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn: "Die Koalition darf im Kampf gegen Einbrecher nicht auf halber Strecke stehen bleiben." Es sei wichtig, dass Fahnder auch die Inhalte von Telefongesprächen und Mails von Verdächtigen überwachen könnten. "Hier weist das Gesetz noch Lücken auf, durch die Einbrecher entwischen könnten", sagte Rebehn.

Nach Ansicht des Richterbundes werden härtere Strafen allein wenig bewirken. "Aller Erfahrung nach überlegt sich ein Einbrecher nicht vorher, ob ihm für einen Wohnungseinbruch sechs oder zwölf Monate Mindeststrafe drohen", betonte der Verbandsgeschäftsführer. Neben Mail- und Telefonüberwachung sei deshalb eine höhere Polizeipräsenz dringend nötig, um mögliche Täter abzuschrecken.

Der Verband begrüßte aber grundsätzlich das Gesetz, mit dem die Bundesregierung den Weg für eine effektivere Strafverfolgung von Wohnungseinbrüchen frei mache. "Angesichts einer unverändert niedrigen Aufklärungsquote brauchen die Ermittler Zugriff auf Verbindungsdaten von Handys und Computern, um insbesondere reisenden Einbrechergruppen besser auf die Spur zu kommen", sagte Rebehn.

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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