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Grüne lehnen CDU-Vorschläge zur Verschärfung des Ausländerrechts ab

Archivmeldung vom 09.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Simone Peter Bild: Heinrich-Böll-Stiftung, on Flickr CC BY-SA 2.0
Simone Peter Bild: Heinrich-Böll-Stiftung, on Flickr CC BY-SA 2.0

Die Grünen lehnen die Mainzer Vorschläge der CDU zur Verschärfung des Asyl- und Ausländerrechts ab. "Diese Schnellschüsse sind unaufrichtig und schüren weiter Ressentiments und rechte Hetze gegen Flüchtlinge", sagte die Parteivorsitzende Simone Peter der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung "(F.A.S.).

"Nach Tagen der Unklarheit und Spekulation braucht es jetzt eine zügige und umfassende Aufklärung der Vorgänge. Für uns steht fest: Die Täter müssen ermittelt und mit aller Härte zur Rechenschaft gezogen werden - unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Status", so Peter weiter. "Unabhängig von den Kölner Übergriffen sind eine bessere Ausstattung der Polizei und eine Reform des Sexualstrafrechts überfällig. Ein eindeutiges Nein zu sexuellen Handlungen muss als Grenze zur Strafbarkeit genügen. Die bisherige Blockade der Bundesregierung gegen eine entsprechende Reform des Vergewaltigungsparagraphen ist verantwortungslos."

Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka sagte der F.A.S., er sehe die CDU-Vorschläge, Asylbewerber und Flüchtlinge bereits bei Verurteilungen zu einem Jahr Gefängnis abschieben zu können, "ganz unideologisch". Ähnliches habe man kürzlich bereits im Ausländerrecht gesetzlich geregelt. Allerdings gab Lischka zu bedenken, dass die Genfer Flüchtlingskonvention und die europäische Rechtssprechung Vorgaben machten und eine Einzelfallprüfung verlangten. Lischka verlangte eine Bestandaufnahme der Orte und Plätze in Deutschland, wo "eine angstfreie Nutzung nicht mehr möglich" sei. Bundespolizei und Landespolizeien sollten Konzepte erarbeiten, um diese Räume konsequent zurückzugewinnen. "Wo die öffentliche Ordnung nicht mehr gewährleistet ist, hilft nur ein konsequentes Aufräumen ohne falsch verstandene Toleranz für Gesetzesüberschreitungen", so Lischka. "Jede Regelverletzung muss geahndet werden, auch wenn es sich um kleinere Verstöße handelt wie etwa Verunreinigungen oder ähnliches."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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