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Linksfraktion im Bundestag verlangt von Bundesregierung Auskunft über Vorgänge um Bodenreformgrundstücke

Archivmeldung vom 22.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nach der gesetzeswidrigen Aneignung von Bodenreformgrundstücken durch das Land Brandenburg fordert die Linksfraktion im Bundestag Auskunft darüber, inwieweit die Bundesregierung in die Enteignungspraktiken eingeweiht war und ob auf diese unrechtmäßige Weise auch in anderen Bundesländern vorgegangen wurde.

Die Regierung solle erklären ob, und, wenn ja, wann die Bundesregierung Kenntnis davon erhielt, dass die brandenburgische Landesregierung Bodenreformgrundstücke an sich selbst aufließ, wenn im Grundbuch eingetragene Neusiedler oder deren Erben nicht ausfindig gemacht worden waren, schreibt der Berliner "Tagesspiegel" (Samstagausgabe). Mit dieser, vom Bundesgerichtshof unlängst als "sittenwidrig" und "nichtig" bezeichneten Praxis  sollte einer am 2. Oktober 2000 drohenden Verjährung der Ansprüche  durch das Land vorgebeugt werden. In Brandenburg hatte es rund 10 000 Fälle solcher unrechtmäßigen Eintragungen des Landes in Bodenreform-Grundbücher gegeben.

In der am Freitag von der Linksfraktion gestellten Kleinen Anfrage, die der Zeitung vorliegt, wird auch Auskunft darüber verlangt, ob der Bundesregierung die Zweifel  einiger brandenburgischer Landkreise an diesem Vorgehen bekannt waren und welche Konsequenzen sie daraus zog. Zugleich will die Fraktion wissen, warum die Bundesregierung nicht dafür Sorge trug, dass eventuelle Auflassungsansprüche der neuen  Bundesländer nach einem "einheitlichen und rechtkonformen Verfahren" erfolgten.

Mit der von der brandenburgischen Landesgruppe  im Bundestag initiierten Anfrage will die Fraktion auch wissen, ob die Bundesregierung ermittelt habe, "ob es eine vergleichbare Praxis" auch in anderen Bundesländern gegeben habe. Schließlich soll  die Bundesregierung auch erklären, ob sie die Auffassung teilt, dass in den beanstandeten 10 000 Fällen die Ansprüche durch die Verjährung automatisch an die Bodenreformerben zurückfallen. Denn, so wird in der Anfrage geschlussfolgert, es könnte dann auf eine Ungleichbehandlung derjenigen Erben hinauslaufen, die vor der Verjährung entschädigungslos enteignet wurden. "Welche Auswirkungen hätte das auf den Rechtsfrieden?", will die Linksfraktion von der Bundesregierung abschließend wissen. Mit einer Antwort wird nach Ansicht der agrarpolitischen Sprecherin der Fraktion, Kirsten Tackmann, in etwa vier Wochen gerechnet.

Quelle: Der Tagesspiegel

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