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Bundesregierung verteidigt Entwurf zum Selbstbestimmungsgesetz

Archivmeldung vom 15.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Operation (Symbolbild)
Operation (Symbolbild)

Bild: © CC0 / sasint / Pixabay

Die Bundesregierung sieht trotz massiver Kritik an ihrem Gesetzentwurf zum Selbstbestimmungsgesetz keinen Änderungsbedarf. Das geht aus der Antwort des Queerbeauftragten Sven Lehmann (Grüne) auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion hervor, über die die "Welt" berichtet.

In seinen Ausführungen verweist der Parlamentarische Staatssekretär im Familienministerium von Lisa Paus (Grüne) zwar darauf, dass sich der Gesetzentwurf derzeit noch in der parlamentarischen Beratung befinde und die Antworten sich daher auf den Kabinettsentwurf bezögen. Einen Änderungsbedarf sieht Lehmann aber offenbar nicht. Das gilt auch für die Frage einer verpflichtenden Beratung von Kindern und Jugendlichen vor einer Änderung des Geschlechtseintrags. 

"Die Bundesregierung hat bei der Erstellung des Gesetzentwurfs eine Beratungspflicht gerade auch im Hinblick auf Minderjährige geprüft und diese nicht für erforderlich gehalten", heißt es in der Antwort. "Es wird davon ausgegangen, dass die Kinder und Jugendlichen, die eine Änderung des Geschlechtseintrags beabsichtigen, und ihre sorgeberechtigten Personen eine so weitreichende Entscheidung im Regelfall nicht ohne Unterstützung treffen wollen und werden." Das Selbstbestimmungsgesetz sehe bewusst keine staatlich kontrollierte Aufklärung über die Folgen der Änderung des Geschlechtseintrags oder eine verpflichtende Beratung vor, "da eine solche dem primären Regelungsziel des Gesetzes widerspräche, nämlich den betroffenen Personen eine autonome Entscheidung in Bezug auf ihre geschlechtliche Selbstbestimmung zu ermöglichen", so Lehmann. "Der Fokus der Bundesregierung liegt daher auf der Stärkung von Beratungsangeboten statt der Etablierung einer starren Pflichtberatung." 

Die CDU-Abgeordnete Mareike Wulf, Berichterstatterin der Union im Familienausschuss, zeigte sich unzufrieden mit den Antworten der Bundesregierung. "Die Ampel scheint weder willens noch in der Lage zu sein, auf berechtigte Zweifel und Sorgen angemessen einzugehen. Das zeigt sich insbesondere bei den Regelungen für Kinder und Jugendliche", sagte Wulf. "Die Antworten deuten klar darauf hin, dass die Ampel hier nicht umsteuern möchte. Statt beim Geschlechtswechsel wenigstens ein Mindestmaß an Jugendschutz zu gewährleisten, sollen Familien in solch schwierigen Situationen komplett sich selbst überlassen werden." Die stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Andrea Lindholz (CSU) sagte, der Gesetzentwurf werde "massive Probleme auslösen, die die gesamte Gesellschaft betreffen". Wenn jede und jeder seine Identität einfach durch Erklärung gegenüber einem Standesbeamten ändern könne, könne dies auch dazu genutzt werden, die Identität zu verschleiern. "Die Ampel verschließt vor diesen hochproblematischen Folgen einfach ihre Augen und versucht, eine Ideologie durchzudrücken, für die der Großteil der Gesellschaft kein Verständnis hat."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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