Kfz-Erstzulassung künftig auch online möglich
Archivmeldung vom 08.01.2019
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Freigeschaltet durch André OttErstzulassungen von Kraftfahrzeugen können in Deutschland zukünftig auch online beantragt werden. Das geht aus einer neuen Verordnung von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hervor, über die die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten und die an diesem Mittwoch vom Bundeskabinett auf den Weg gebracht werden soll.
"Darüber hinaus können alle Konstellationen der Wiederzulassung sowie die Adressänderung nach Umzug des Halters internetbasiert beantragt werden", heißt es in der Verordnung. Anders als bislang bräuchten Kfz-Halter, die sich online mit dem elektronischen Personalausweis legitimieren, künftig nicht mehr bei der Zulassungsstelle vorzusprechen. Das Kennzeichen müssten sie aber weiterhin eigenständig prägen lassen. Die für die Zulassung wichtige Plakette werde zugesandt und sei vom Halter selbst auf dem Nummernschild anzubringen, berichten die Zeitungen weiter. Bislang muss das Kennzeichen vor Ort in der Zulassungsstelle abgestempelt werden. Bisher waren nur das Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen online möglich. Laut Verordnung bietet sich bei Adressänderungen sowie Halterwechseln die Möglichkeit, "das Fahrzeug direkt nach Abschluss des internetbasierten Verfahrens in Betrieb zu nehmen".
Voraussetzung sei jedoch, dass das vorherige Kennzeichen weiter verwendet wird, berichten die Zeitungen. Die SPD lobte die Pläne des Bundesverkehrsministers. "Mit den Möglichkeiten des Internets vereinfachen wir das An- und Ummelden eines Autos. Das wird Zeit und Nerven sparen, da man nicht mehr persönlich auf der Zulassungsstelle erscheinen muss", sagte Sören Bartol, stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion, den Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".
Quelle: dts Nachrichtenagentur