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Tobias Hans (CDU) offen für Vorstoß gegen "Rasse" im Grundgesetz

Archivmeldung vom 16.06.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.06.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Tobias Hans (2017)
Tobias Hans (2017)

Foto: Harald Krichel
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der saarländische Ministerpräsident und CDU-Landeschef Tobias Hans hat sich offen für einen Verzicht auf den Begriff "Rasse" in Artikel 3 des Grundgesetzes gezeigt. "Ich verschließe mich nicht einer Debatte, das Grundgesetz zu ändern um den Begriff behutsamer zu wählen und der Zeit anzupassen", sagte er der Saarbrücker Zeitung.

"Es ist mittlerweile in der Wissenschaft und überall nicht mehr Usus, von 'Rasse' zu sprechen." Die Zielsetzung des Grundgesetzes, Rassismus zu verhindern, sei aber nach wie vor wichtig. Die Diskussion über den Begriff "Rasse" im Grundgesetz war von den Grünen im Zuge der aktuellen Rassismus-Debatte losgetreten worden. In der Union war dieser Vorstoß auf Vorbehalte gestoßen.

In Artikel 3, Absatz 3, des Grundgesetzes heißt es bislang: "Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden."

Hans sagte, das Problem des Rassismus gebe es nicht nur in den USA, sondern auch in Deutschland und im Saarland. "Mit aller Kraft" müsse man dagegen vorgehen, und zwar "noch beherzter" als bisher, sagte er der Saarbrücker Zeitung. Er kündigte an den Staatsschutz der Polizei zur Aufklärung rechtsextremer Straftaten besser ausstatten zu wollen. Er schlug auch vor, dass "die Heterogenität der Bevölkerung im öffentlichen Dienst besser sichtbar wird". Die Karrieren von Menschen mit Migrationshintergrund etwa bei der Polizei müssten stärker gefördert werden, sagte Hans.

Quelle: Saarbrücker Zeitung (ots)

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