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Wenn die Masken fallen: Spahns Ministerium wegen unbezahlter Beschaffungsdeals vor Gericht

Archivmeldung vom 09.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)
Anklage, Gericht, Prozeß, Urteil (Symbolbild)

Bild: Michael Grabscheit / pixelio.de

Kurz nach Beginn der Corona-Krise versuchte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, Millionen von OP- und FFP2-Masken zu beschaffen – Geld spielte damals keine Rolle. Doch zahlreiche Anbieter warten immer noch auf die Bezahlung und klagen nun – mit Erfolg. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Etwa 100 Lieferanten von Masken klagen vor dem Landgericht Bonn gegen das Bundesgesundheitsministerium, wie die ARD am Donnerstag berichtet. In vier Vorverfahren und einem Teilurteil ist das Bundesgesundheitsministerium zur Zahlung von rund 28 Millionen Euro verurteilt worden.

Doch das ist nur die Spitze des Eisbergs. Insgesamt geht es um einen Streitwert von etwa einer Milliarde Euro. Das entspricht einem Sechstel der Summe, für die Spahns Ministerium im Frühjahr 2020 Masken aus aller Welt beschaffen ließ.

Walter Kohl, der Sohn des ehemaligen Bundeskanzlers, ist einer der klagenden Lieferanten und erhebt schwere Vorwürfe gegen das von Jens Spahn geleitete Bundesgesundheitsministerium. Im Interview mit der ARD sagte er:  "Der Maskenskandal ist ein noch größerer Skandal als der VW-Diesel-Skandal. Warum? Weil hier die Bundesregierung direkt betroffen ist."

Die rund 100 Händler klagen nun gegen das Bundesgesundheitsministerium, weil sie immer noch auf ihr Geld warten. Das Bundesgesundheitsministerium begründet die Nichtbezahlung der Masken mit deren angeblich schlechter Qualität. Doch das Landgericht Bonn hat nun anders entschieden.

Patricia Meyer, die Pressesprecherin des Gerichts, ließ verlauten: "Nach Auffassung der Kammer reichen die von dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Prüfberichte nicht aus, um die Mangelhaftigkeit der gelieferten Schutzmasken zu beweisen."

Nach den ersten vier Verfahren stehen noch 103 weitere aus – mit ähnlich guten Erfolgschancen. Auch Walter Kohl hatte im April 2020 einen Zuschlag im sogenannten Open-House-Verfahren erhalten. Damit garantierte das Bundesgesundheitsministerium, jeden Lieferanten innerhalb von einer Woche zu bezahlen, der bis zum 30. April 2020 eine bestimmte Mindestmenge an Masken lieferte.

Walter Kohl tat das – und wartet immer noch auf sein Geld. Angeblich wären die Bänder seiner Masken zu kurz und würden seltsam riechen. Doch er sieht das Problem woanders: "Ich werfe Herrn Spahn und seinem Ministerium bewussten Vertragsbruch, Inkompetenz, Vetternwirtschaft, die Verschwendung von Steuergeldern und Vertuschung vor."

Auch der Bundesrechnungshof argumentiert ähnlich. Kay Scheller, der Präsident des Bundesrechnungshofs, sagte zu der Thematik: "Eine Koordinierung, eine Steuerung der Beschaffungsmenge hat es in dem notwendigen Maße nicht gegeben [...] Das ganze Projekt ist dann völlig aus dem Ruder gelaufen und man hat auf verschiedenen Wegen alles zusammengekauft, was irgendwie zu bekommen war. Und wir haben natürlich alle Verständnis für eine gewisse Überbeschaffung. Aber nicht in dieser Menge."

Im Vorfeld der Beschaffung kalkulierte der Krisenstab des Ministeriums einen Halbjahres-Bedarf für Ärzte und Bundesbehörden mit 241 Millionen FFP2-Masken und 261 Millionen OP-Masken.

Tatsächlich besorgte das Ministerium von Jens Spahn dann aber die 7-fache Menge an FFP2-Masken und die 16-fache Menge an OP-Masken. Kostenpunkt: 6,4 Milliarden Euro. Die Summe hätte sogar noch höher ausfallen können, wenn tatsächlich alle Lieferanten die vertraglich vereinbarten Maximalmengen geliefert hätten.

Dabei sind nicht nur die Mengen, sondern auch die Vertragsbedingungen mit den jeweiligen Lieferanten mannigfaltig und die Dokumentation lückenhaft.

Auf Anfrage von ARD schreibt das Bundesgesundheitsministerium: "Angesichts unterschiedlicher Vertragsgestaltungen und äußerer Umstände (z. B. jeweilige Marktbedingung etc.) lassen sich die jeweiligen Konditionen nicht vergleichen."

Neben der Überbeschaffung ist auch ein weiterer Punkt kritikwürdig. Viele der Masken kamen in der Corona-Krise nicht zum Einsatz. Der Bundesrechnungshof berichtet sogar, der "überwiegende Teil" sei gar nicht verwendet worden. So soll ein Teil sogar noch in China lagern, während dessen Haltbarkeitsdatum schon verstrichen ist. So oder so: Am Ende muss der Steuerzahler für die Verfehlungen im Bundesgesundheitsministerium zahlen. Offen bleibt dagegen, ob personelle Konsequenzen folgen werden. Nach den Erfahrungen der letzten anderthalb Jahre ist eher nicht damit zu rechnen."

Quelle: RT DE


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