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Steinmeier und Maas haben gegen Ermächtigung gestimmt

Archivmeldung vom 15.04.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.04.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Dr. Frank-Walter Steinmeier Bild: spdfraktion.de / photothek.net/Thomas Köhler
Dr. Frank-Walter Steinmeier Bild: spdfraktion.de / photothek.net/Thomas Köhler

Bundesaußenminister Steinmeier und Justizminister Maas haben sich nach eigenen Angaben gegen die von der Bundeskanzlerin ausgesprochene Ermächtigung zur Strafverfolgung des ZDF-Satirikers Jan Böhmermann nach dem sogenannten "Majestätsbeleidigungs-Paragrafen" eingesetzt. Das teilten die beiden SPD-Minister am Freitagnachmittag in einer kurzen Erklärung mit.

Weil Kanzleramt und Innenministerium für die Ermächtigung gestimmt hätten, habe "wegen der Stimmengleichheit" die Stimme der Kanzlerin den Ausschlag gegeben.

"Für beide Alternativen gab es gute Gründe", so Steinmeier. Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit seien aber höchste Güter der Verfassung. "Der Gedanke einer Majestätsbeleidigung passt nicht mehr in unser Strafrecht", ergänzte Justizminister Maas. Die Kanzlerin hatte schon zuvor in ihrer Erklärung am Mittag mitgeteilt, dass die Bundesregierung den umstrittenen Paragrafen 103 des Strafgesetzbuches noch in dieser Legislaturperiode abschaffen will.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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