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"Flexirente": Unions-Wirtschaftsflügel über Arbeitsministerium verärgert

Archivmeldung vom 16.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Carsten Linnemann
Carsten Linnemann

Foto: Euro2009-1
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Wirtschaftsflügel der Union ist über das Arbeitsministerium von Andrea Nahles (SPD) verärgert. Der Chef der Mittelstandsvereinigung der Union, Carsten Linnemann, sagte der "Süddeutschen Zeitung", er sei über eine Antwort des Ministeriums auf eine Grünen-Anfrage "irritiert". In dem Schreiben von Staatssekretär Jörg Asmussen heißt es, "konkrete Vorschläge zur Weiterbeschäftigung von Rentnerinnen und Rentnern" würden im Arbeitsministerium derzeit "nicht diskutiert". Dabei ist die leichtere Beschäftigung von Rentnern über die Altersgrenze hinaus eine zentrale Forderung des Wirtschaftsflügels der Union.

Dieser lehnt die Rente mit 63 ab, weil er eine neue Frühverrentungswelle befürchtet. Da er die Rente mit 63 aber nicht mehr verhindern kann, verlangt er zum Ausgleich eine "Flexirente" für Ältere. Menschen sollen, wenn sie denn wollen und können, leichter über die Altersgrenze von derzeit 65 Jahren hinaus arbeiten können. In dem Schreiben des Staatssekretärs wird diese "Flexirente" jedoch abgelehnt, da sie zu Beitragsausfällen von "knapp eine Milliarde Euro in der gesetzlichen Rentenversicherung" sowie 60 bis 80 Millionen Euro in der Arbeitslosenversicherung führe.

Linnemann hatte die "Flexirente" in der Union auf die Agenda gebracht. Inzwischen genießt sie auch das Wohlwollen von Fraktionschef Volker Kauder. Der Wirtschaftsflügel hält die bisher geltenden Regelungen für Arbeitnehmer im Rentnenalter für schädlich. Derzeit muss ein Arbeitgeber, wenn er beispielsweise einen 66-jährigen Facharbeiter beschäftigt, für diesen Beiträge zur Renten- und zur Arbeitslosenversicherung zahlen, obwohl der Angestellte davon nichts hat. Denn seine Rente steigt durch die zusätzlich gezahlten Beiträge nicht mehr. Und in den Genuss von Arbeitslosengeld kommt der Facharbeiter selbst dann nicht, wenn er entlassen wird. Dann gilt er nämlich wieder als Rentner - und nicht als Arbeitsloser. Neben diesen Versicherungsbeiträgen gibt es eine zweite Auflage für Arbeitgeber: Sie dürfen Menschen jenseits der Altersgrenze nur unbefristet einstellen. Linnemann sagte der SZ, diese Regeln seien ein Beschäftigungshemmnis. Er wolle sie abschaffen und älteren Arbeitnehmern damit einen flexibleren Übergang in die Rente, die "Flexirente", ermöglichen. Das Arbeitsministerium hält davon jedoch nichts. In seiner jetzt bekannt gewordenen Antwort beklagt es nicht nur die Einnahmeausfälle durch ein Ende der Beitragspflicht. Es verweist außerdem auf die Wettbewerbsverzerrung, die ein Wegfall zur Folge hätte: Für jüngere Beschäftigte müssten Arbeitgeber Versicherungsbeiträge entrichten, für die Älteren aber nicht - das benachteilige die Jungen.

Linnemann sagte, dies seien "Argumente aus den 60er Jahren". Eine Wettbewerbsverzerrung zwischen den Generationen könne er "in Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels" nicht erkennen - inzwischen würden Jüngere UND Ältere gebraucht, sagte er der SZ. Außerdem seien die Zahlen des Ministeriums aufgebauscht. Dieses habe in seine Berechnungen auch die Mini-Jobs aufgenommen, obwohl er für diese gar kein Ende der Beitragspflicht verlange. Ihm gehe es lediglich um reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Der Beitragsausfall durch seine "Flexirente" belaufe sich deshalb nur auf insgesamt 367 Millionen Euro. Dieser werde durch zusätzliche Steuereinnahmen durch die wachsende Beschäftigung Älterer überkompensiert. Die Antwort des Ministeriums habe ihn auch deshalb irritiert,weil Ministerin Andrea Nahles noch Anfang April im Bundestag erklärt habe, gesprächsbereit zu sein.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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