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Jung: Für Asylunberechtigte darf es keine Sonderrechte geben

Archivmeldung vom 01.11.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.11.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Thomas Jung (2018)
Thomas Jung (2018)

Bild: AfD Deutschland

Der Großteil angeordneter Abschiebungen wird nicht durchgeführt. Frust breitet sich in Ausländerbehörden aus. Allein in der Stadt Brandenburg an der Havel sind in diesem Jahr 49 von 51 Abschiebungen gescheitert. Grund: Oft sind die Abzuschiebenden nicht da. In der Brandenburger Ausländerbehörde ist man frustriert. Das Abschiebungssystem funktioniere nicht.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Thomas Jung, meint dazu: „Es liegt der Verdacht nahe, dass die Abzuschiebenden, oft Tschetschenen, zuvor informiert wurden. In anderen Fällen melden sie sich krank. Oft wollen sie auch nicht ohne ihre Familie weg, von der ein Teil plötzlich verschwunden ist. Oder sie wehren sich mit Waffen wie im Brandenburger Stadtteil Hohenstücken. Hier muss die Landesregierung schneller und härter durchgreifen. Es darf nicht sein, dass Ausreisepflichtige immer mit dem SEK rausgetragen werden müssen. Wenn nicht schon an der Grenze, dann wenigstens in der Erstaufnahme muss klar sein, wer geht. Und es muss vollzogen werden. Für Asylunberechtigte darf es keine Sonderrechte geben. Außerdem müssen auch die Abschiebungen in die islamischen Maghrebstaaten zügiger vorangehen, die Rot-Rot immer verhindert hat.“

Quelle: AfD Deutschland

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