Strengere Regeln bei Nebeneinkünften von Landräten und Oberbürgermeistern
Archivmeldung vom 05.02.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDas nordrhein-westfälische Innenministerium verschärft offenbar die Abführungspflicht für Nebeneinkünfte von Landräten und Oberbürgermeistern. Das geht aus einem bisher noch nicht veröffentlichten Erlass des Ministeriums hervor, der dem NDR Magazin "Panorama 3" (NDR Fernsehen) vorliegt. Auslöser sind Einkünfte, die die Landräte und Oberbürgermeister für ihre Tätigkeiten im Aufsichtsrat und den Regionalbeiräten des Energieversorgers RWE zusätzlich erhalten.
In den Gremien des Energieversorgers sitzen laut Innenministerium überwiegend Amtsträger, also Landräte und Oberbürgermeister - konkret 62 Prozent. Laut dem Erlass geht das Innenministerium davon aus, dass bei der Berufung das "Hauptamt", also die Funktion als Landrat oder Oberbürgermeister, entscheidend ist. Der Erlass schließt damit aus, dass es sich um private Nebentätigkeiten handelt. Laut Helmut Brocke von Transparency International bedeutet das in der Konsequenz, dass die "Vergütungen an die jeweilige Kommune abgeführt werden müssen."
Bislang durften die Landräte und Oberbürgermeister die Einkünfte in der Regel behalten. Ein Beiratsmitglied erhält jährlich eine Grundvergütung von 3000 Euro. Außerdem wird jede einzelne Sitzung zusätzlich mit je 1000 Euro vergütet. Grundlage für ihre Berufung in das Gremium ist laut RWE-Pressesprecher Wolfgang Schley die "kommunalpolitische und energiewirtschaftliche Kompetenz". Die Berufung ist laut RWE "an die Person" gebunden und eben explizit "nicht an das Amt." Laut RWE berät der Beirat "die Unternehmensleitung in Fragen der Unternehmens- und Energiepolitik mit kommunalem Bezug."
Auch niedersächsische Landräte sind in Gremien des RWE-Konzerns vertreten. So sind die Landräte Michael Lübbersmann (Osnabrück), Reinhard Winter (Emsland) und Friedrich Kethorn (Grafschaft Bentheim) Mitglieder des RWE Regionalbeirats Nord. Laut dem niedersächsischen Innenministerium besteht für sie jedoch keine grundsätzliche Abführungspflicht. Es ist auch kein Erlass in Planung, der solch eine Regelung vorsieht.
Nach Recherchen des NDR Magazins "Panorama 3" und anderer Medien im vergangenen Jahr war herausgekommen, dass Landrat Reinhard Winter im Jahr 2014 insgesamt 6300 Euro für seine Tätigkeit im RWE-Regionalbeirat erhalten hat. Diese Summe wurde nicht an den Landkreis Emsland abgeführt. Landrat Friedrich Kethorn führte seine Einnahmen aus dem Regionalbeirat dagegen an den Kreis ab. Landrat Michael Lübbersmann hat sich im vergangenen Jahr dazu entschlossen, seine Einnahmen künftig rückwirkend ab 2015 an den Kreis weiterzuleiten.
Quelle: NDR Norddeutscher Rundfunk (ots)