Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik Wissenschaftlicher Dienst: Regel für Immunitätsnachweis "kritisch"

Wissenschaftlicher Dienst: Regel für Immunitätsnachweis "kritisch"

Archivmeldung vom 28.01.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.01.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Für eine sehr seltene Erkrankung soll die Arzneimittelsicherheit dramatisch gesenkt werden (Symbolbild)
Für eine sehr seltene Erkrankung soll die Arzneimittelsicherheit dramatisch gesenkt werden (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hat Zweifel an der Art, wie derzeit festgelegt wird, was in der Corona-Pandemie als Immunitätsnachweis gilt und was nicht. "Die Regelung der Immunitätsnachweise mittels Rechtsverordnung ist hinsichtlich der Anforderungen der Wesentlichkeitslehre kritisch zu bewerten", heißt es in einem noch unveröffentlichten Gutachten, das der dts Nachrichtenagentur vorliegt.

Die Gesetzgebungstechnik der "dynamischen Verweisung" könne zwar grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sein, die Verweisung auf eine Internetseite erscheine jedoch "aus verschiedenen Gründen problematisch", wie es in der auf den 28. Januar datierten Ausarbeitung heißt. "Es ist zweifelhaft, ob eine solche Verweisung dem Verkündungsgebot nach Art. 82 Abs. 1 GG und dem Bestimmtheitsgebot nach Art. 20 Abs. 3 bzw. Art. 103 Abs. 2 GG genügt."

Zudem erscheine es zumindest vertretbar, die Verweisung als eine "unzulässige verdeckte Subdelegation einzuordnen". In Paragraph 2 der "Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung" wird derzeit bei der Frage nach zulässigen Genesenennachweisen auf eine bestimmte Internetseite des Robert-Koch-Instituts verwiesen. Ähnliche Verweise gibt es auch auf die Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts. Das sorgte für Ärger, als vor knapp zwei Wochen plötzlich für den Impfstoff von Johnson & Johnson zwei anstatt einer Spritzen verlangt wurden, um als "vollständig" geimpft zu gelten. Abgesehen von der Änderung auf der Internetseite gab es zunächst keine Mitteilung. Viele Medien hatten die Änderung auch gar nicht bemerkt und erst Tage später darüber berichtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte dampft in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige