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Winkelmeier-Becker: Modernisierung der Strafverfahren kommt

Archivmeldung vom 23.10.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.10.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Elisabeth Winkelmeier-Becker (2019)
Elisabeth Winkelmeier-Becker (2019)

Bild: Screenshot Youtube Video: "70 Jahre GG im Bundestag: Rede von Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU/CSU) am 16.05.19" / Eigenes WErk

Am heutigen Mittwoch beschließt das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens. Dazu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Auf Druck der Union kommt nun endlich der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Strafverfahrens ins Kabinett."

Winkelmeier-Becker weiter: "Gerade in Großverfahren gibt dies der Justiz Mittel an die Hand, um Prozesse gegen taktische Verzögerungen zu schützen, ohne die Rechte der Angeklagten substanziell einzuschränken. Prozessverschleppungen werden durch Änderungen im Befangenheits- und Beweisantragsrecht sowie bei Besetzungsrügen künftig erschwert. Gerichtsverfahren können dadurch beschleunigt werden. Zudem bekommen die Ermittler bessere Möglichkeiten zur Aufklärung: Über die DNA-Analysen sollen auch äußerlich erkennbare Merkmale wie Alter, Haar-, Haut- und Augenfarbe ermittelt werden können. Damit wird es auch für Altfälle neue Ermittlungsansätze geben. Zur Verfolgung des Wohnungseinbruchdiebstahls soll die Telekommunikationsüberwachung erweitert werden.

Gerne würden wir - wie auch im Koalitionsvertrag vereinbart - darüber hinaus eine Regelung zur Wiederaufnahmemöglichkeit in Kapitalsachen zu Ungunsten des freigesprochenen Angeklagten aufnehmen, wenn nachträglich beispielsweise durch DNA die Täterschaft nachgewiesen werden kann. Dieser Punkt ist vom Justizministerium bisher leider noch nicht aufgegriffen worden."

Quelle: CDU/CSU - Bundestagsfraktion (ots)

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