Niedersächsisches Finanzgericht: Kürzung der Pendlerpauschale grundgesetzwidrig!
Archivmeldung vom 10.03.2007
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Freigeschaltet durch Michael DahlkeDas Niedersächsische Finanzgericht hält die Kürzung der Pendlerpauschale ab dem Jahr 2007 für verfassungswidrig. Mit einem Beschluß vom 27.02.2007 (Az. 8 K 549/06) hat es dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe den Rechtsstreit jetzt zur Entscheidung vorgelegt.
Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung, der Einschnitt in die Abzugsfähigkeit der Fahrkosten der Arbeitnehmer diene der Haushaltskonsolidierung, ließ das Gericht unter Berufung auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht gelten. Dies sei, so die Richter, "kein ausreichender Grund" für die Durchbrechung des Gleichheitsgrundsatzes
Seit Beginn dieses Jahres können Arbeitnehmer ihre Fahrkosten zur Arbeit grundsätzlich nicht mehr als Werbungskosten geltend machen (§9 Abs. 2 Satz 1 EStG). Nur der 20 km übersteigende Teil des Weges kann noch "wie Werbungskosten" abgesetzt werden (§9 Abs. 2 Satz 2 EStG). Dies verstößt ganz offensichtlich gegen den "Nettogrundsatz", weil die Fahrkosten zwangsläufig und eindeutig durch die Arbeit veranlaßt entstünden. Andere Werbungskosten könnten jedoch u.U. in voller Höhe geltend gemacht werden. Zudem könne es durch die Neuregelung zu Fällen kommen, in denen das Einkommen unter das grundgesetzlich geschützte Existenzminimum sinke.
Geklagt hatte der Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring Deutschland e.V. in einem Musterverfahren für seine Mitglieder und nunmehr vor dem Finanzgericht Niedersachsen Recht bekommen. Jetzt also muß Karlsruhe entscheiden.
Was da herauskommt, steht in den Sternen - und in weiter Zukunft, denn solche Verfahren können dauern. Einstweilen bleibt es bei der Anfang des Jahres in Kraft gesetzten Kürzung. Zudem hat sich Karlsruhe in der Vergangenheit nicht gerade mit Ruhm bekleckert wenn es darum ging, den Gleichheitsgrundsatz durchzusetzen. Eine Prognose wagen wir dennoch: was immer am Schluß entschieden wird, es kommen weitere Verschärfungen raus - so oder so: fällt die Kürzung der Pendlerpauschale, wird der Steuerstaat an anderer Stelle kürzen, verteuern und verknappen. Das ist zu zeitgeistig als daß Karlsruhe hier eine Wende herbeiführen könnte.
Quelle: BWL-Bote