Regierung plant Neuregelung der Energiestandards für Neubauten
Archivmeldung vom 25.04.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie Bundesregierung plant eine Neuregelung der Energiestandards für Neubauten in Deutschland. Einem Gesetzentwurf für eine neue Energieeinsparverordnung (EnEV) zufolge sollen Gebäude, die von 2021 an gebaut werden, einen Niedrigstenergiestandard erfüllen, berichtet die "Welt am Sonntag".
Die Anforderungen an die energetischen Eigenschaften seien dabei so streng, dass nur noch Häuser eine Baugenehmigung erhalten würden, die in etwa dem heutigen KfW-55-Effizienzhaus entsprechen, schreibt die Zeitung unter Berufung auf ein Gutachten. Experten kritisieren, dass sich durch die künftigen energetischen Anforderungen der Bau neuer Wohnungen weiter verteuere. Zudem würden durch bestimmte Rechenfaktoren tendenziell Heizungsanlagen bevorteilt, die Wärme mit Strom erzeugten.
"Wir fragen uns, ob bei den Überlegungen zur neuen Energieeinsparverordnung wirklich technologieneutral gedacht wird", sagte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, der "Welt am Sonntag". "Es darf nicht sein, dass bestimmte Industrien hier profitieren." Dem Zeitungsbericht zufolge läuft die neue Gesetzeslage darauf hinaus, dass sich vor allem Bauherren von Ein- und Zweifamilienhäusern für eine Wärmepumpe als Heizungsanlage entscheiden werden. Der Bundesverband Wärmepumpe rechnet daher mit einer Verdreifachung des Absatzes.
Hintergrund ist eine im neuen Gesetz vorgesehene energetische Beurteilung eines Hauses allein nach dem sogenannten Jahres-Primärenergiebedarf. Diese Kennzahl bewertet Art der Herstellung und Bereitstellung der verbrauchten Energie in einem Gebäude. Strom wird zurzeit etwas schlechter bewertet als beispielsweise Erdgas. Aber Wärmepumpen erhielten einen rechnerischen Bonus, so dass sie es einem Bauherren unter dem Strich leichter machten, den KfW-55-Standard zu erreichen. Ein Gas-Brennwertkessel müsste dagegen künftig mit einer aufwendigen Solaranlage zur Heizwasserunterstützung kombiniert werden, um die Vorgaben zu erreichen. Zudem wird damit gerechnet, dass die Primärenergiezahl für Strom weiter sinkt, je mehr Wind- und Solarstrom im Netz bereitgestellt wird. Damit würde Warmwassererzeugung mit Strom noch weiter begünstigt.
Der Gesetzentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht eine Zusammenlegung der EnEV mit dem Wärmeschutzgesetz vor, das unter anderem die Dämmvorschriften für Häuser regelt. Grundsätzlich sind alle EU-Mitgliedstaaten einer Richtlinie zufolge dazu verpflichtet, bis zum Ende dieses Jahres Gesetze zu verabschieden, die einen neuen Niedrigstenergiestandard ab 2021 vorschreiben. Die genaue Ausgestaltung dieses Standards ist allerdings den Mitgliedsstaaten überlassen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur