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Sachverständiger Kingreen fordert anderes Infektionsschutzgesetz

Archivmeldung vom 09.07.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.07.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Der Regensburger Rechtswissenschaftler Thorsten Kingreen erwartet vom Bund eine deutliche Überarbeitung des Infektionsschutzgesetzes bis zum 23. September, wenn wichtige Paragrafen auslaufen. "Es sollte möglich sein, den Tatbestand der epidemischen Lage zu streichen und zumindest die Maßnahmen, die im Herbst und Winter notwendig werden könnten, gesetzlich zu regeln", sagte Kingreen, der auch Mitglied des Corona-Sachverständigenausschusses ist, der "Welt" (Samstagausgabe).

"Ich würde dazu den bisherigen, nicht mehr lesbaren Paragraf 28a des Infektionsschutzgesetzes einmal komplett löschen und noch einmal neu anfangen." Der Beschluss zur "epidemischen Lage" erzeuge "eine Scheinlegitimation, viel Alarmismus und Verwirrung", sagte Kingreen weiter.

Im August 2021 habe es evident keine Ausnahmesituation gegeben, trotzdem sei die epidemische Lage beschlossen worden. Im vergangenen Herbst, als die Infektionslage gravierend gewesen sei, sei sie hingegen nicht mehr verlängert worden. Die Regelung der "epidemischen Lage von nationaler Tragweite" war erst 2020 geschaffen worden, um schnell in der Pandemie agieren zu können. Im Moment ist die "epidemische Lage" ausgesetzt. Sie steht aber noch im Gesetz und könnte durch den Bundestag erneut ausgerufen werden. Ohne eine Feststellung der "epidemischen Lage" können Bund und Länder im Moment nur sehr eingeschränkt Schutzmaßnahmen ergreifen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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