Saarbrücker Staatsrechtler: Kinderrechte im Grundgesetz helfen Kindern nicht
Archivmeldung vom 20.12.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Saarbrücker Staats- und Verwaltungsrechtler Professor Christoph Gröpl hat eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz scharf kritisiert und als kaum hilfreich für Kinder bezeichnet.
Gröpl sagte der "Saarbrücker Zeitung" (Donnerstag), ein solcher "verfassungssymbolischer Akt" sei unnötig, weil es mit dem Artikel 6 längst ein kinder- und familienspezifisches Grundrecht in der Verfassung gebe. Zudem seien alle Vorschriften, über die jetzt diskutiert werde, bereits im Bürgerlichen Gesetzbuch und im Sozialgesetzbuch enthalten. "Für die Kinder und ihre Eltern würde sich dadurch nichts verbessern", so Gröpl. Der Staatsrechtler sagte weiter, schon jetzt hätten die Jugendämter und Familiengerichte alle Befugnisse - sie müssten bloß davon Gebrauch machen. "Die besten Gesetze nützen nichts, wenn man zu wenig Personal und Finanzen einsetzt." Statt der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz forderte Gröpl eine Steuerreform mit "realitätsgerecht bemessenen Kinderfreibeträgen" und eine Umstrukturierung des Sozialversicherungsrechts, um Familien mit Kindern bei Pflege und Rente besser zu stellen.
Quelle: Saarbrücker Zeitung