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Mietendeckel in Berlin führt zu Hunderten Anzeigen wegen Mietsenkungen

Archivmeldung vom 07.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bürokratie...
Bürokratie...

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Seit Inkrafttreten der zweiten Stufe des Mietendeckels Ende November, der Absenkungen in Bestandsverträgen vorsieht, sind bei der zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Hunderte Anzeigen eingegangen.

"Vom 23. November bis einschließlich 3. Dezember lag die Zahl der bei der Senatsverwaltung eingegangenen Anzeigen bei insgesamt 627", erklärte eine Sprecherin von Stadtentwicklungssenator Sebastian Scheel (Linke) der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "nd.DerTag". Für die Auflistung seien Anträge per Brief, Online-Formular und via E-Mail berücksichtigt worden.

"Eventuelle Dopplungen und bereits zurückgezogene Anträge sind in dieser Zahl noch mit erfasst, daher könnte die absolute Zahl der wirksamen Anzeigen etwas geringer ausfallen", so die Pressesprecherin weiter. Der Berliner Mieterverein rät unterdessen dringend, die Miethöhe zu prüfen. Gerade in den letzten Jahren eingezogene studentische Wohngemeinschaften und Mieter, deren Wohnungen in den letzten Jahren modernisiert wurden - bei oft hohen Umlagen - berichten von Senkungsansprüchen von mehreren Hundert Euro pro Monat.

"Die Beratung ist voll von Menschen mit Fragen zu den Absenkungen", sagte Reiner Wild, der Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, zu "nd". In den ersten drei Tagen nach Inkrafttreten der zweiten Stufe des Mietendeckels habe es 10 000 Zugriffe auf den entsprechenden Online-Rechner des Vereins gegeben, berichtet Wild. Der Mieterschützer geht davon aus, dass vor allem Privatvermieter bei den Absenkungen nicht von sich aus tätig werden. Manche bieten ihren Mietern an, den Differenzbetrag zur bisher vereinbarten Miete zunächst weiter entgegenzunehmen und dann zurückzuzahlen, falls das Bundesverfassungsgericht die Regelung für rechtskonform erklärt. Eine Entscheidung wird für das zweite Quartal 2021 erwartet. "Das ist ein Verstoß gegen das Gesetz", erklärt Wild. "Die Mieter sollen sich das Geld bis zur Entscheidung der Verfassungsrichter meinetwegen unter das Kopfkissen legen", so der Geschäftsführer. Die Stadtentwicklungsverwaltung geht von rund 340 000 Wohnungen aus, bei denen die Miete wegen des Mietendeckels abgesenkt werden muss.

Quelle: nd.DerTag / nd.DieWoche (ots)

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