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CDU fürchtet Finanzströme an Hisbollah aus Deutschland

Archivmeldung vom 22.08.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Christoph de Vries (2020), Archivbild
Christoph de Vries (2020), Archivbild

Foto: Christoph de Vries
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Union im Bundestag fürchtet, dass die Hisbollah weiterhin von Unterstützern aus Deutschland finanziert werden könnte. "Die Hisbollah ist auch im Exil in vielen Ländern Europas gut organisiert, einige ihrer Unterstützer sind in klandestinem Vorgehen geübt", sagte der Christoph de Vries, CDU-Terrorismus- und Geheimdienstpolitiker, dem "Tagesspiegel".

"Angesichts der Lage im Nahen Osten müssen wir auch in Deutschland mit verstärkten Aktivitäten rechnen." Das gelte auch für die Hamas.

De Vries forderte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) zum Handeln auf. "Meine Erwartung ist, dass die Innenministerin alle Anstrengungen unternimmt, um die Finanzierungsströme zur Terrorfinanzierung aus Deutschland aufzuklären und zu unterbinden", sagte er.

Das Bundesinnenministerium hat die Hisbollah im März 2020 und die Hamas im November 2023 mit einem Betätigungsverbot belegt. Verstöße dagegen ahnden die Behörden nach dem Vereinsgesetz, wenn sie keine konkreten Straftaten wie etwa Geldwäsche, Terrorakte oder Volksverhetzung nachweisen können.

Aktuelle Daten für 2024 gibt das Bundeskriminalamt (BKA) nicht bekannt. Es teilte aber auf Anfrage des "Tagesspiegels" mit, dass seit dem Verbot der Hisbollah im März 2020 bis Ende 2023 diesbezüglich 25 Verstöße gegen das Vereinsgesetz registriert wurden. Dazu kämen Straftaten "im unteren zweistelligen Bereich", unter anderem Sachbeschädigung, Volksverhetzung und Unterstützung einer ausländischen terroristischen Vereinigung.

Seit dem Verbot der Hamas im vergangenen November wurden laut BKA bis Ende 2023 neun diesbezügliche Verstöße gegen das Vereinsgesetz gemeldet. Dazu kämen Straftaten "im mittleren dreistelligen Bereich", auch darunter vor allem Sachbeschädigungen und Volksverhetzung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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