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Bundesländer handhaben Gendersternchen im Abitur unterschiedlich

Archivmeldung vom 27.04.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.04.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Komposition Wochenblick / Eigenes Werk
Bild: Komposition Wochenblick / Eigenes Werk

Ob Binnen-I, Gendersternchen, Doppelpunkt oder Gendergap in schriftlichen Abiturprüfungen als Fehler angestrichen werden und zu schlechteren Noten führen können, hängt vom Wohnort ab. Das zeigt eine Abfrage bei den 16 Kultusministerien, wie der "Spiegel" berichtet.

Im Vergleich eher strikt sind Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein. Nutzen Schüler dort die genannten Sonderzeichen, wird dies als "Normabweichung" oder Fehler markiert, gegebenenfalls auch als Folgefehler, der zu Punktabzug führen kann. Dabei berufen sich die Ministerialen auf das vom Rat für deutsche Rechtschreibung herausgegebene amtliche Regelwerk. 

Darin seien die Sonderzeichen nicht vorgesehen. Andere Bundesländer argumentieren ebenfalls mit dem Regelwerk, verzichten jedoch ausdrücklich auf Punktabzug. Einige machen gar keine konkreten Vorgaben. In Sachsen-Anhalt etwa liegt es im Ermessen der Lehrkraft, ob Gendern "zu Punktabzug und Notenverschlechterung führt". In Rheinland-Pfalz, Bayern, Brandenburg und Sachsen werden Genderzeichen angestrichen, aber nicht als Fehler gewertet. Letzteres gilt auch in Niedersachsen. Man gebe den Schülern "großen Freiraum", heißt es hier. In den mündlichen Abi-Prüfungen dürfen in den Bundesländern alle reden, wie sie wollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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