Unbesetzte Schwerbehinderten-Pflichtarbeitsplätze kosten Millionen
Archivmeldung vom 31.07.2018
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Freigeschaltet durch André OttArbeitgeber und Arbeitgeberinnen in Deutschland haben im vergangenen Jahr 640 Millionen Euro "Strafe" gezahlt, weil sie nicht alle für Schwerbehinderte reservierten Pflichtarbeitsplätze besetzt haben eine Steigerung um 13 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das geht aus der Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet.
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sind verpflichtet, je nach Größe auf bis zu fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze Schwerbehinderte zu beschäftigen. Das gestiegene Volumen aus der Abgabe habe aber vor allem mit dem Beschäftigungswachstum zu tun, heißt es in der Antwort. So sei die Zahl der nicht besetzten Pflichtarbeitsplätze im Zeitraum von 2013 bis 2016 im gleichen Maße gestiegen wie die der besetzten, die Ist-Quote liege seit 2013 unverändert bei 4,7 Prozent. Auch sei die Zahl der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, die ihrer Beschäftigungspflicht mindestens nachkommen oder mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen, von 2013 bis 2016 um rund fünf Prozent gestiegen.
Zuletzt standen gut 274.000 nicht besetzten Pflichtarbeitsplätzen etwa 162.000 arbeitslose Schwerbehinderte gegenüber. Die Präsidentin des Sozialverbands VdK und frühere Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Verena Bentele, forderte gegenüber dem "Handelsblatt" eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe auf 750 Euro im Monat. Heute zahlen Unternehmen je nach Quote der nicht besetzten Pflichtarbeitsplätze zwischen 125 und 320 Euro monatlich. Der teilhabepolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jens Beeck, ist gegen weitere Anreize für die Wirtschaft. Forderungen nach einer Ausweitung der Beschäftigungspflicht oder einer Erhöhung der Ausgleichsabgabesätze seien "weder angemessen noch rechtlich unbedenklich", sagte Beeck dem "Handelsblatt".
Quelle: dts Nachrichtenagentur