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LINKE-Politiker Jan Korte: "KPD-Verbot muss neu bewertet werden"

Archivmeldung vom 25.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
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R-41 - CC BY-SA 3.0

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbotsantrag muss nach Ansicht des LINKE-Politikers Jan Korte Konsequenzen für die Bewertung des KPD-Verbots von 1956 haben. Noch 2014 habe die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion zum KPD-Verbot geantwortet, es bestehe keine Veranlassung, das Urteil von 1956 infrage zu stellen, so Korte in einem Gastbeitrag für die Tageszeitung "neues deutschland". Nach der jüngsten Begründung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Urteil, in der ausdrücklich auf das KPD-Verbot Bezug genommen wurde, gelte die vorgebrachte Ausrede nicht mehr, so der Vizevorsitzende der Linksfraktion im Bundestag.

Korte fordert eine politische Aufarbeitung der damaligen Kommunistenverfolgung. "Was nach heutigen Maßstäben als Gesinnungsurteil gegen die KPD zu werten ist, war damals Ausdruck der Staatsraison." Die LINKE werde "die Bundesregierung nach ihren Folgerungen aus der historischen Bewertung des Zweiten Senats fragen. Wir werden nach politischen Einflussnahmen der Bundesregierung auf das damalige Urteil gegen die KPD fragen." Auch um die Frage der materiellen und ideellen Entschädigung noch lebender Opfer der Kommunistenverfolgung werde es gehen, kündigte Korte an.

Quelle: neues deutschland (ots)

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