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Ohoven: Erbschaftsteuer-Kompromiss zum Scheitern verurteilt

Archivmeldung vom 22.09.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mario Ohoven Bild: BVMW
Mario Ohoven Bild: BVMW

Der Kompromiss von Bund und Ländern zur Reform der Erbschaftsteuer ist nach Ansicht des Präsidenten des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, zum Scheitern verurteilt. "Es ist zu erwarten, dass er vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird", erklärte der Mittelstands-Präsident am Donnerstag. "Auch die nachgebesserte Version ist ungerecht und unsozial, weil alles, was mit der Erbschaftsteuer belegt wird, schon zuvor doppelt und dreifach versteuert worden ist.

Der Mittelstand bleibt dabei: Die Erbschaftsteuer gehört ersatzlos gestrichen", betonte Ohoven. "Die zweitbeste Lösung wäre es, sie so auf die Bundesländer zu übertragen, dass diese sie in einer Art Steuerwettbewerb untereinander abschaffen können.

Die dritte denkbare Variante ist die Einführung einer nachgelagerten Erbschaftsteuer, die erst beim Verkauf des Betriebs oder von Unternehmensanteilen durch den Erben greift." Der Kompromiss sieht vor, dass Firmenerben künftig weiterhin steuerlich begünstigt werden, wenn sie das Unternehmen längere Zeit fortführen und Arbeitsplätze erhalten.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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