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AfD streitet um Benennung von Stiftung nach Gustav Stresemann

Archivmeldung vom 01.03.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.03.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im AfD-internen Streit über die geplante parteinahe Stiftung erhebt ein juristisches Gutachten schwere rechtliche Bedenken gegen die Benennung der Stiftung nach dem 1929 verstorbenen Reichskanzler Gustav Stresemann. "Wir raten von der Benutzung der Bezeichnungen `Stresemann Stiftung` oder `Gustav Stresemann Stiftung` ab", heißt es in dem Gutachten, über das die "Welt" in ihrer Donnerstagausgabe berichtet.

In Auftrag gegeben wurde das Gutachten von der Desiderius-Erasmus-Stiftung, die gegenwärtig mit der Gustav-Stresemann-Stiftung um die offizielle Anerkennung als AfD-nahe Stiftung konkurriert. Laut des Gutachtens einer deutschen Großkanzlei könnten die Enkel des nationalliberalen Politikers jene Benennung verbieten lassen, indem sie auf die postmortalen Persönlichkeitsrechte des immer noch sehr bekannten Politikers verweisen und sich als Erben gegen eine Verwendung des Namens im AfD-Zusammenhang wehren. Denkbar ist laut Gutachten aber auch, dass die Erben mit Namen Stresemann eine Verletzung eigener Interessen geltend machen.

"Eine solche Interessensverletzung", so das Gutachten, "ist schon dann gegeben, wenn der Name mit einer politischen Richtung in Verbindung gebracht wird, gegen die sich der Namensträger verwehrt oder die er nicht billigt." Genauso könnte das Gustav-Stresemann-Institut in Bonn, ein seit Jahrzehnten etablierter Anbieter politischer Bildungsveranstaltungen, von der AfD den Verzicht auf die Namensgebung aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verlangen, da auch die AfD-nahe Stiftung in der politischen Bildung tätig wäre. "Wir halten es für ausgeschlossen", schreiben die Gutachter, "dass ein Gericht hier keine Verwechslungsgefahr annehmen würde." Sowohl Erben von Stresemann als auch das Gustav-Stresemann-Institut hatten schon vor Monaten erklärt, sich juristische Schritte vorzubehalten, falls die AfD ihre Stiftung nach Stresemann benennen sollte. Eine Entscheidung über diese Frage hat der AfD-Bundesvorstand bislang nicht getroffen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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