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Bundesministerium legt Verordnungsentwurf vor: Verbrauchertäuschung bei Speiseeis geht weiter!

Archivmeldung vom 04.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Speiseeis, Eisdiele und Eis (Symbolbild)
Speiseeis, Eisdiele und Eis (Symbolbild)

Bild: Christiane Schubert / pixelio.de

Speiseeis soll auch weiterhin nach Volumen ausgepreist werden und nicht - wie Verbraucherschützer schon lange fordern - nach Gewicht. So sieht es zumindest der jüngste Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums für die neue Fertigpackungsverordnung vor.

Damit stellt sich das Ministerium auf die Seite der Industrieeishersteller, die weiterhin durch hohen Lufteinschlag das Volumen von Eis drastisch erhöhen und weiterhin ganz legal ein hohes Preisschild an diese Luftnummer hängen dürfen. Geregelt wird dies durch die Fertigpackungsverordnung.

Die Hinzugabe von Luft macht Speiseeis besonders cremig - aber vor allem günstig in der Herstellung. Wieviel Luft das Eisprodukt enthält, wirkt sich nämlich auf den Grundpreis aus, der hierzulande bei Speiseeis in Volumen angegeben wird. Die Konsequenz: stark aufgeblasene Eisprodukte wirken im Vergleich zu hochwertigem Speiseeis mit geringem Lufteinschlag besonders preisgünstig.

"Wir sind sehr enttäuscht, dass hier nicht endlich mehr Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher geschaffen wird", sagt Kathrin Schreiber, Sprecherin der Allianz für Qualitätsspeiseeis. "Das Ministerium beruft sich bei der Begründung auf die Branchenverbände und deren nicht nachvollziehbarem Argument von zusätzlichen Kosten aufgrund neuer Etikettierung. Dabei werden diese Verbände von wenigen Industriespeiseeisproduzenten dominiert. Die Interessen der Verbraucher fallen hinten runter."

Nur eine Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht bietet eine sinnvolle Orientierungshilfe beim Preis-Leistungsvergleich von Speiseeis. "Wir setzen uns deshalb für eine Änderung der Kennzeichnungspraxis ein", so Schreiber weiter. Diese Ansicht teilen auch Verbraucherschützer und fordern daher seit langem eine Änderung der Fertigpackungsverordnung, zugunsten einer transparenten Speiseeis-Grundpreiskennzeichnung nach Gewicht.

Kathrin Schreiber: "Wir hoffen sehr, dass die Bundesländer eine andere Position entwickeln und hier für den Verbraucherschutz eintreten". Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.

Quelle: Allianz für Qualitätsspeiseeis (ots)

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