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FDP begrüßt Urteil zur Wiederaufnahme von Mordverfahren

Archivmeldung vom 31.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Katrin Helling-Plahr (2020)
Katrin Helling-Plahr (2020)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Katrin Helling-Plahr, begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wiederaufnahme von Mordverfahren. "Die Neuregelung der großen Koalition missachtet den verfassungsrechtlichen Grundsatz, dass durch ein rechtskräftig gesprochenes Urteil Rechtsfriede geschaffen wird", sagte Helling-Plahr der "Welt".

"Eine Reform, die eine praktisch endlose erneute Verfolgung eines Freigesprochenen auf Grundlage neuer Beweise ermöglicht, ist mit unserem Grundgesetz nicht vereinbar. Als Gesetzgeber sind wir gut beraten, wenn wir die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts achten und Versuchungen, tragende Prinzipien unseres Rechtsstaats auszuhöhlen, künftig widerstehen." 

Dass irgendwann Rechtsfrieden einkehren müsse, sei auch für diejenigen wichtig, die unschuldig im Fokus stehen, sagte die FDP-Politikerin weiter. "Es darf nicht sein, dass sich Unschuldige lebenslänglich absichern müssen und lebenslänglich verfolgt werden können."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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