Finanzminister Stratthaus droht mit Verfassungsklage gegen Berlin-Hilfen
Archivmeldung vom 14.10.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.10.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Jens BrehlBaden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) lehnt es ab, für die Haushalts-Notlage der Bundeshauptstadt Berlin zur Kasse gebeten zu werden. Stratthaus drohte mit einer Verfassungsklage, wenn das Bundesverfassungsgericht am kommenden Donnerstag der Klage des Landes Berlin auf Bundeshilfen stattgibt.
"Falls der Bund versuchen würde, einen Teil der Lasten auf
die Geber-Länder abzuwälzen, behalten wir uns selbst eine
Verfassungsklage vor", sagte Stratthaus in einem Interview der
"Rheinischen Post" (Samstagausgabe). Stratthaus forderte zudem ein
neues "Frühwarnsystem" gegen Haushalts-Notlagen. Überschuldete Länder
müssten daran gehindert werden können, immer weiter in die
Schuldenfalle zu gehen. "Wenn ein Land erwartet, dass ihm im
allerletzten Notfall der Bund aus der Patsche hilft, dann muss es
auch bereit sein, eigene Beschränkungen hinzunehmen." Beim zweiten
Teil der Föderalismus-Reform sollten daher auch
Sanktionsmöglichkeiten für verantwortungslose Finanzpolitik
eingeführt werden. "Dann müsste zum Beispiel ein unabhängiges Gremium
den Not-Ländern Vorschriften machen können, wofür sie Geld ausgeben
dürfen oder welche Gebühren sie erheben müssen."
Quelle: Pressemitteilung Rheinische Post