Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Nachrichten Politik BKA-Gesetz Bundesbeauftragter für Datenschutz bewertet Gesetz skeptisch

BKA-Gesetz Bundesbeauftragter für Datenschutz bewertet Gesetz skeptisch

Archivmeldung vom 16.04.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.04.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat sich distanziert zur Einigung der Großen Koalition auf das BKA-Gesetz geäußert.

"Ich begrüße, dass von dem Plan abgesehen wird, eine Befugnis zum heimlichen Einbrechen in Wohnungen in das Gesetz einzubringen", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe) mit Blick auf das Thema Online-Durchsuchung. Eine abschließende Bewertung sei aber erst möglich, wenn alle Details bekannt seien. "Es gibt ja nicht nur die Online-Durchsuchung, sondern auch die Vorschrift zum Großen Spähangriff, also zum Fertigen von heimlichen Kameraaufnahmen in Wohnungen. Es stellt sich außerdem die Frage: Wie steht es mit den Zeugnisverweigerungsrechten? Auf all diese Fragen erwarte ich in den nächsten Tagen eine Antwort." Nötig sei schließlich "eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bundes- und Landesbehörden. Auch darauf werde ich achten", so Schaar.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte glasur in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige