BKA-Gesetz Bundesbeauftragter für Datenschutz bewertet Gesetz skeptisch
Archivmeldung vom 16.04.2008
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, hat sich distanziert zur Einigung der Großen Koalition auf das BKA-Gesetz geäußert.
"Ich begrüße, dass von dem Plan abgesehen wird, eine Befugnis zum heimlichen Einbrechen in Wohnungen in das Gesetz einzubringen", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Donnerstag-Ausgabe) mit Blick auf das Thema Online-Durchsuchung. Eine abschließende Bewertung sei aber erst möglich, wenn alle Details bekannt seien. "Es gibt ja nicht nur die Online-Durchsuchung, sondern auch die Vorschrift zum Großen Spähangriff, also zum Fertigen von heimlichen Kameraaufnahmen in Wohnungen. Es stellt sich außerdem die Frage: Wie steht es mit den Zeugnisverweigerungsrechten? Auf all diese Fragen erwarte ich in den nächsten Tagen eine Antwort." Nötig sei schließlich "eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten von Bundes- und Landesbehörden. Auch darauf werde ich achten", so Schaar.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung