Neue Bundesdatenschutzbeauftragte verteidigt Vorratsdatenspeicherung
Archivmeldung vom 20.12.2013
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtAndrea Voßhoff, die neu gewählte Bundesdatenschutzbeauftragte und frühere CDU-Bundestagsabgeordnete, hat ihre positive Grundhaltung zu der umstrittenen EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung bekräftigt. "Meine Grundposition ist, dass eine datenschutzkonforme Vorratsdatenspeicherung ein wirksames Instrument der Kriminalitätsbekämpfung sein kann", sagte Voßhoff dem "Spiegel".
"Auch das Bundesverfassungsgericht hat nicht das `Ob` der Mindestspeicherfristen in Frage gestellt, sondern nur das `Wie`", betonte Voßhoff. Aber sie wolle der baldigen endgültigen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Richtlinie nicht vorgreifen. "Ich warte sie mit großem Interesse ab."
Voßhoffs Berufung zur Datenschützerin war heftig kritisiert worden. Sie hatte sich bis vor kurzem als CDU-Rechtspolitikerin im Bundestag dafür eingesetzt, die umstrittene Datenspeicherung zur Kriminalitätsbekämpfung in Deutschland einzuführen, weil diese "dringend notwendig" sei.
Die Kritik nehme sie zwar zur Kenntnis, sagte Voßhoff. Den Vorwurf der mangelnden Kompetenz wies sie aber zurück: "Meine 15-jährige Parlamentserfahrung ist ein gutes Rüstzeug für meine neue Aufgabe." Unter SPD-Innenpolitikern herrscht derweil Unmut darüber, dass die Parteispitze das wichtige Amt des Datenschutzbeauftragten der Union überlassen hat. "Es war ein Fehler, auf dieses Amt zu verzichten", heißt es.
Schon in den Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD vereinbart, dass CDU und CSU diesen Posten besetzen dürften, die Sozialdemokraten dafür das Amt des Wehrbeauftragten. "Wir können nicht im Wahlkampf die Union beim Thema NSA vor uns hertreiben, um ihr nach der Wahl dieses Bürgerrechtsthema zu schenken", sagte ein SPD-Innenpolitiker.
Quelle: dts Nachrichtenagentur