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Gutachten: Berlin könnte Wohnkonzerne enteignen

Archivmeldung vom 09.03.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: CFalk / pixelio.de
Bild: CFalk / pixelio.de

Der Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen in Berlin steht laut eines Gutachtens rechtlich nichts im Wege. Die "Rechtliche Stellungnahme – Volksentscheid zur Vergesellschaftung großer Wohnimmobilien in Berlin" war vom Senat in Auftrag gegeben worden, berichtet der "Spiegel".

Das 21-seitige Kurzgutachten eines Verwaltungsrechtlers kommt zu dem Schluss, dass eine Vergesellschaftung von Immobilienkonzernen wie der Deutschen Wohnen und die Überführung in Gemeineigentum nach Artikel 15 des Grundgesetzes zulässig ist. Das Land Berlin könnte ein entsprechendes Enteignungsgesetz erlassen. Außerdem, so heißt es in der Stellungnahme, dürfte die "festzulegende Entschädigung den Verkehrswert der vergesellschafteten Immobilien deutlich unterschreiten".

Kürzlich hatte der Senat in einer ersten groben Schätzung die Entschädigungskosten für die Sozialisierung der Immobilienkonzerne mit bis zu 36 Milliarden Euro beziffert. Die Initiatoren eines Volksentscheids zu r Vergesellschaftung jener Immobilienkonzerne, die mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen, rechnen hingegen mit Kosten zwischen 9 und 12 Milliarden Euro. Ab 6. April wollen die Initiatoren für den Volksentscheid "Deutsche Wohnen & Co enteignen" Unterschriften sammeln.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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