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Gesundheitsministerium legt Entwurf für Pflege-Impfpflicht vor

Archivmeldung vom 24.11.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.11.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Papier, Akte (Symbolbild)
Papier, Akte (Symbolbild)

Bild: Helene Souza / pixelio.de

Das Bundesgesundheitsministerium hat konkrete Vorschläge für eine Corona-Impfpflicht für Beschäftigte in Pflegeheimen und Kliniken vorgelegt. Laut eines Berichts des "Spiegels" soll dafür das Infektionsschutzgesetz geändert werden.

Die Neuregelung könnte demnach am 1. Januar 2022 in Kraft treten. Personen, die in Kliniken, Pflegeheimen oder ambulanten Pflegediensten tätig sind, müssten dann einen Nachweis vorlegen, dass sie geimpft oder genesen sind. Falls das nicht der Fall wäre, hätten sie Gelegenheit, dies bis zum 31. März nachzuholen. Arbeitgeber sollen damit den Impf- oder Genesenenstatus ihrer Beschäftigten prüfen und die Nachweise auf Verlangen auch dem Gesundheitsamt vorlegen können. Mit der Gesetzesänderung könnten vor allem ältere und vorerkrankte Menschen besser vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus geschützt werden.

Vor allem in Pflegeheimen kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Covid-19-Ausbrüchen. Die Formulierungshilfe des Ministeriums dient als Vorlage für die Beratungen der angehenden Ampel-Koalition. Auch die Ministerpräsidentenkonferenz hatte am vergangenen Donnerstag beschlossen, einrichtungsbezogen alle Mitarbeiter in Krankenhäusern und Einrichtungen der Eingliederungshilfe sowie in Alten- und Pflegeheimen und bei mobilen Pflegediensten bei Kontakt mit vulnerablen Personen zur Corona-Impfung zu verpflichten. Der Entwurf aus dem Gesundheitsministerium weist eine gewisse Ähnlichkeit mit den Vorgaben zur Masern-Impfpflicht auf, die ebenfalls im Infektionsschutzgesetz hinterlegt sind. Es handelt sich nicht um einen Impfzwang, sondern eine Nachweispflicht mit Übergangsfristen. Eine Missachtung wird als Ordnungswidrigkeit behandelt, die mit Bußgeldern geahndet wird. Als wahrscheinlich gilt, dass SPD, FDP und Grünen die Vorschläge des Ministeriums noch überarbeiten werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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