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Piratenpartei: Faule Kompromisse für die Autolobby auf Kosten der Bürger

Archivmeldung vom 25.08.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 25.08.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Logo der Piratenpartei Deutschland
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Die PIRATEN im Saarland kritisieren die Bundesregierung dafür, dass gegen Autohersteller, die durch Abschalteinrichtungen zur Manipulation der Abgaswerte im Prüfstand keine Bußgelder verhängt werden. Klaus Schummer, Landesvorsitzender der Piratenpartei, erklärt, warum ein solches Untätigbleiben seiner Ansicht nach nicht nur europarechtswidrig sei, sondern Bundesverkehrsminister Dobrindt dadurch der Bundesrepublik zusätzlich großen finanziellen Schaden zufügt:

"Im Falle von Abgaswert-Manipulationen durch illegale Abschalteinrichtungen ist das Bundesverkehrsministerium bzw. die ihm untergeordneten Behörden nach einer EU-Verordnung [1] verpflichtet, wirksame Sanktionen gegen die Autohersteller zu verhängen. Nach Auffassung der EU-Kommission ist die nachträgliche Durchführung von Softwareupdates bei den betroffenen Fahrzeugen keine ausreichende Sanktion. Sie hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eröffnet.

Pro betroffenem Fahrzeug wären Bußgelder in Höhe von 5.000 Euro möglich [2], was alleine für VW mit seinen zwei Millionen betroffenen Autos zu einer Bußgeldsumme von zehn Milliarden Euro führen würde. Softwareupdates schützen die Automobilkonzerne auch nicht vor Bußgeld-Forderung. Statt dieser hohen Bußgeld-Einnahmen drohen Deutschland im Vertragsverletzungsverfahren nun sogar noch Strafzahlungen, also Verluste, die letztlich aus Steuergeldern bezahlt werden. Minister Dobrindt handelt zum Schaden der Bundesrepublik und damit aller Bürger, wenn er Bußgelder nicht gegenüber den vom Dieselskandal betroffenen Autobauern geltend macht."

Datenbasis:

[1] vgl. Artikel 13 http://ots.de/lYH2U

[2] vgl. § 23 Absatz 3 StVG i.V.m. § 37 Absatz 2 EG-FGV

Quelle: Piratenpartei Deutschland (ots)

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