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Sonderhilfe für Flut-Firmen

Archivmeldung vom 18.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Firmen, die wegen der starken Regenfälle der vergangenen Wochen in Existenznöte geraten sind, müssen erst einmal keine Insolvenz anmelden. Das sieht ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, der nun kurzfristig verabschiedet werden soll. Er liegt der "Süddeutschen Zeitung" vor.

Demnach bekommen Betriebe Aufschub bis zum Ende des Jahres, wenn ihre Zahlungsunfähigkeit auf Starkregen und Hochwasser im Mai und Juni zurückgeht. Sie müssen aber in der Zwischenzeit "ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen" führen.

"Die Unternehmen benötigen jetzt Zeit", sagte Justizminister Heiko Maas (SPD). Die übliche Pflicht, binnen drei Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen, sei "in dieser besonderen Situation hinderlich".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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