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Queer-Beauftragter will Transsexuellengesetz abschaffen

Archivmeldung vom 23.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Sven Lehmann (2019)
Sven Lehmann (2019)

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt, Sven Lehmann (Grüne), will das Transsexuellengesetz bis zum Jahresende abschaffen. Die derzeitige Rechtslage verursache viel Leid, sagte der Grünen-Politiker der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".

Die Bundesministerien für Justiz und für Familien wollen bis zum Sommer Eckpunkte für ein Gesetz vorlegen, welches das derzeitige Gesetz ersetzen soll. Transsexuelle müssen sich nach der aktuellen Rechtslage zwei psychiatrischen Gutachten unterziehen. "Da werden erniedrigende Fragen gestellt", sagte Lehmann. Transsexualität sei kein Trend. "Es gibt vielleicht keine krassere Entscheidung, als seinen Geschlechtseintrag zu wechseln", sagte der Grünen-Politiker.

Das sei sicherlich "keine Modeerscheinung, das macht wirklich niemand aus Spaß". Da stehe viel Leidensdruck dahinter. Dass die Zahlen insbesondere jugendlicher Transpersonen so stark ansteigen, erklärt der Queer-Beauftragte damit, dass die Gesellschaft offener geworden sei und dass es mehr Beratungsstellen gebe. Er plädiert dafür, dass Jugendliche ab dem Alter von 14 Jahren eine Personenstandsänderung beantragen können. "Jugendliche, die seit Jahren wissen, dass das ihnen zugewiesene Geschlecht nicht ihrer Identität entspricht, müssen eine Handhabe bekommen, dass sie nicht gegen ihren Willen von der Schule oder im Sportverein mit dem falschen Namen angesprochen werden", so Lehmann. In der Regel sollten die Jugendlichen gemeinsam mit ihren Eltern den Antrag stellen. Wenn die Eltern ihre Kinder nicht unterstützen, sei das ein Fall für die Familiengerichte.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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