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Kritik am Einsatz des "Staatstrojaners" wächst

Archivmeldung vom 01.02.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.02.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatstrojaner (Symbolbild)
Staatstrojaner (Symbolbild)

Bild: Unbekannt / Eigenes Werk

Am Einsatz des sogenannten "Staatstrojaners" wächst die Kritik: Mehrere Bürgerrechts-Initiativen und Vereine, die sich für IT-Sicherheit einsetzen, wollen Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht einlegen, berichten die Online-Portale der Funke-Mediengruppe. Der Bundesverband für IT-Sicherheit Teletrust, in dem sich mehr als 300 Vertreter aus Industrie, Wirtschaft und Verwaltung organisieren, wird demnach noch im Februar eine Verfassungsbeschwerde einreichen.

"Durch Maßnahmen wie den Staatstrojaner wird der digitale Industriestandort Deutschland gefährdet", sagte Holger Mühlbauer, Geschäftsführer der Bundesverbands. "Derzeit haben wir noch einen industriepolitischen Vorteil: Unternehmen weltweit schätzen die hohe IT-Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit hierzulande. Dieses Pfund könnte durch den Staatstrojaner verspielt werden", warnte Mühlbauer. Die Kritik von IT-Experten: Für die Installation des Trojaners nutzen Behörden bestehende Sicherheitslücken auf den Geräten von verdächtigen Personen aus. Der Staat habe demnach ein Interesse daran, diese Lücken offen zu halten.

Das führe aber zu einer Schwächung der IT-Sicherheit insgesamt. Auch zahlreiche Datenschutz-Vereine planen Verfassungsbeschwerden, darunter zum Beispiel der Verein Digitalcourage und die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Sie sehen in der Nutzung des Trojaners einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte der Bürger. Ermittler des BKA spielen den Trojaner heimlich auf Smartphones von Verdächtigen, um vor allem die verschlüsselte Kommunikation von Messenger-Diensten wie Whatsapp, Telegram und Signal von Verdächtigen zu überwachen. Das war vorher nicht möglich.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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