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Schäuble legt Vorschlag für Wahlrechtsreform vor

Archivmeldung vom 03.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wolfgang Schäuble (2017)
Wolfgang Schäuble (2017)

Bild: EU2017EE Estonian Presidency, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) will an diesem Mittwoch ein eigenes Konzept für eine Reform des Wahlrechts für die Bundestagswahl präsentieren. Der CDU-Politiker schlage demnach "eine moderate Reduzierung der Wahlkreise von 299 auf 270" sowie den Verzicht auf Ausgleichsmandate bei mehr als 15 Überhangmandaten vor, heißt es in dem Konzept, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten.

An der Richtgröße von 598 Sitzen für den Bundestag wolle Schäuble jedoch festhalten. Der Bundestagspräsident wolle sein Konzept an diesem Mittwoch zunächst intern erläutern - bei einer Sitzung der Reformkommission mit Experten aller Fraktionen. Für den Fall, dass es dabei nicht zu einer Verständigung komme, wolle sich Schäuble in einem Brief an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen wenden und erläutern, welche Optionen die Arbeitsgruppe geprüft hatte, berichten die Zeitungen weiter. Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums würde der Schäuble-Vorschlag auf Grundlage des Wahlergebnisses von 2017 zu 641 Sitzen im Bundestag führen - 232 für die Union, 135 für die SPD, 71 für die FDP, 61 für die Linke, 59 für die Grünen und 83 für die AfD.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland über die Erststimmen auf mehr Mandate kommt, als ihr rechnerisch nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen würden. Als Folge mehrerer Urteile des Bundesverfassungsgerichts hatte der Bundestag zuletzt im Februar 2013 das Wahlrecht reformiert. Seitdem müssen alle Überhangmandate kompensiert werden. Die Zahl der Bundestagssitze wird dann so lange erhöht, bis das Größenverhältnis der Fraktionen wieder dem Anteil der Parteien an den Zweitstimmen entspricht. Bei der Bundestagswahl 2017 ergaben sich unter dem Strich 49 Überhangmandate und 62 Ausgleichsmandate. Aktuell gibt es im Bundestag 709 Abgeordnete - so viele wie noch nie zuvor. Nachdrücklich schildert Schäuble nun den Reformbedarf.

"Auf der Grundlage aktueller Meinungsumfragen sind beim jetzigen Wahlrecht mit 299 Wahlkreisen auch Gesamtmandatszahlen von weit über 800 vorstellbar", heißt es in einem Vermerk des Bundestagspräsidenten, über den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Spannend wird nun, wie sich CDU und CSU zu dem Reformkonzept verhalten. Führende Vertreter der Union hatten eine Reduzierung der Wahlkreise, wie Schäuble sie nun vorschlägt, bisher öffentlich abgelehnt. SPD, Grüne, FDP und Linke haben sich dagegen bereits für eine Begrenzung der Direktmandate auf 270 ausgesprochen. Die Kommission hat nach Schäubles Angaben Überlegungen, etwa zur besseren Verteilung der Mandate auf Frauen und Männer, ausgeklammert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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