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Gröhe muss über staatliche Sterbehilfe entscheiden

Archivmeldung vom 13.05.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.05.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und das ihm unterstellte Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) müssen über die Abgabe tödlicher Medikamente an sterbewillige Patienten entscheiden. Wie der Berliner "Tagesspiegel" aus Justizkreisen erfuhr, sollen die schriftlichen Gründe eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang März den Beteiligten in dieser Woche zugestellt werden.

Das Institut wird darin zur Abgabe an schwer leidende Patienten verpflichtet, wollte mit Bescheiden aber warten, bis das Urteil schriftlich vorliegt. 22 Patienten haben bisher einen Antrag gestellt, teilte das BfArM auf Anfrage mit. Gröhe hatte erklärt, Behörden dürften nicht zum Handlanger von Selbsttötungen werden. Das BfArM teilte mit, es wolle "im Austausch" mit Gröhes Ministerium über die Anträge befinden.

Quelle: Der Tagesspiegel (ots)

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