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Alt-Bischof Huber lehnt Aufweichung des Sterbehilfe-Verbots ab

Archivmeldung vom 03.08.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.08.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Wolfgang Huber (2010)
Wolfgang Huber (2010)

Foto: DeFontenelle
Lizenz: CC-BY-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Alt-Bischof Wolfgang Huber (69), lehnt in der "Bild-Zeitung" ein Aufweichen des Sterbehilfe-Verbots ab und bezieht damit in der Diskussion um eine neuegesetzliche Regelung klar Stellung.

Huber sagte der "Bild-Zeitung": "Die Ärzteschaft hat diese Linie vor einem Jahr klar markiert: Ärztinnen und Ärzten ist es verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten. Es wäre abwegig, wenn die Politik sich über dieses Votum hinwegsetzt." Die Politik müsse zwar ernst nehmen, was die Menschen bewege, so Huber, aber sie müsse dabei auch darauf achten, die richtigen Antworten zu geben. Huber sagte dazu der "Bild-Zeitung": "Richtig ist es, auf Therapie zu verzichten, wenn sie nichts mehr helfen kann, und schwer kranken Menschen mit den Mitteln der Palliativmedizin ein würdiges Sterben zu ermöglichen. Aber falsch ist es, das Tötungsverbot infrage zu stellen."

Auch für sich selbst schließt Huber aktive Sterbehilfe aus: "Für Fragen, die sich bei schwerer Krankheit stellen können, habe ich eine Person meines Vertrauens beauftragt, für mich zu sprechen. Jenseits einer bestimmten Grenze soll es für mich keine weiteren Therapien mehr geben; aber aktiv meinem Leben ein Ende zu setzen, kommt für mich nicht in Frage. Ich habe es als Gottes Geschenk erhalten und lege es in seine Hände zurück, wenn es Zeit ist."

Deutsche Hospiz Stiftung kritisiert Gesetzentwurf zur Sterbehilfe

Der Vorsitzende der Deutschen Hospiz Stiftung, Eugen Brysch, kritisiert den Gesetzentwurf zur Sterbehilfe. "Aus der Begründung zum Straftatbestand wird zu wenig deutlich, was unter Strafe stehen und was straffrei bleiben soll", sagte Brysch den Zeitungen der "Westdeutschen Allgemeinen Zeitung". Er befürchtet, dass das Gesetz zur Sterbehilfe durch unklare Formulierungen bewusst zum Scheitern gebracht werden soll. "Es hat den Anschein, dass die Justizministerin ein ungeliebtes Gesetz der Koalitionsvereinbarung auf diesem Weg scheitern lassen will."

Das Justizministerium will gewerbsmäßig organisierte Sterbehilfe in Deutschland unter Strafe stellen. Davon ausgenommen sind Angehörige und Ärzte, die dem Patienten nahe stehen. Kritiker finden den Gesetzentwurf zu vage und leicht zu umgehen.

Union verlangt auch Werbeverbot für Sterbehelfer

Nach Ansicht der Union hat Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) mit dem Gesetzentwurf zur Sterbehilfe nur eine "Teilerfüllung" der Koalitionsabsprache geliefert. "Nach unserem Verständnis gehört zu der Verabredung auch ein Werbeverbot für Sterbehelfer", sagte Unionsfraktionsvize Günter Krings der "Rheinischen Post". Deshalb müsse der Entwurf "auch an dieser Stelle nachgebessert werden", betonte der CDU-Politiker.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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