Michael Kretschmer bringt Diskussion zu Klima-Lockdown in Gang
Archivmeldung vom 04.05.2021
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Freigeschaltet durch Anja SchmittNachdem das Bundesverfassungsgericht das deutsche Klimagesetz für verfassungswidrig erklärte, muss nun die Bundesregierung mehr für den Klimaschutz tun. Was könnte das für die persönlichen Freiheiten bedeuten? Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer regt mit einer Äußerung auf. Dies schreibt das russische online Magazin „SNA News“ .
Weiter heißt es hierzu auf deren deutschen Webseite: "Schon Ende dieser Woche will Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) einen Entwurf für das überarbeitete Klimaschutzgesetz vorlegen, „der auch ein neues deutsches Klimaziel für 2030 vorsehen wird“. Das aktuelle Gesetzt schränke die Freiheitsrechte der jungen Menschen nach 2030 ein, beschloss das Bundesverfassungsgericht. Sie müssten dann die Hauptlasten für den Klimaschutz tragen.
Vor diesem Hintergrund warnte Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Montag vor eventuellen Verboten und Vorschriften, die mit einem schärferen Klima-Kurs kämen. „Wir müssen sehr gut überlegen, wie wir effektiv vorgehen. Es wäre falsch, nach dem Corona-Lockdown in einen Klima-Lockdown zu gehen“, sagte Kretschmer. Gründlichkeit müsse dabei vor Schnelligkeit gehen – und dafür brauche es verlässliche Rahmenbedingungen und einen breiten gesellschaftlichen Konsens, „ohne Überforderung Einzelner, ohne Bevormundung und Verbote“. Wie Kretschmer sagte, sollte Deutschland das leisten, was es kann, die übrigen Länder aber auch. Entscheidend auf dem Weg zu mehr Klimaschutz seien dagegen Innovationen, Forschung und neue Technologien.
„Fridays for Future“ gegen „Geschwafel“
Und schon wird der Begriff „Klima-Lockdown“ von der klimapolitischen Bewegung „Fridays for Future“ aufgefangen. Um in 15 Jahren klimaneutral zu werden, brauche Deutschland sofortige Maßnahmen, schreibt die Bewegung auf Twitter. Ebenso um die Emissionen zu senken und einen Systemwandel einzuleiten – nicht „das Geschwafel über #Klimalockdown oder den Kohleausstieg nach 2030“.
Ein Aktivist der Bewegung postete ein Bild von der Protestaktion vor dem Bundeswirtschaftsministerium mit demselben Ziel: die C02-Emissionen schon in den nächsten 15 Jahren auf Null zu setzen.
Mit dieser Forderung überschneidet sich die „Fridays for Future“ mit den Grünen. Im Wahlprogrammentwurf der Partei steht: bis 2030 aus der Kohle auszusteigen statt 2038. Auch wollen die Grünen schon bis 2035 klimaneutral werden statt erst 2050, wie die Bundesregierung es bisher regelt.
Einige Twitter-Nutzer weisen jedoch darauf hin, dass die CDU selbst eher grün als schwarz sei.
„Ich wäre ja für die Einrichtung einer grünen Sonderwirtschaftszone, in der man den #Klimalockdown schon mal ausprobiert. Geeignet sind alle Kommunen mit mehr als 30 Prozent Grünenwählern, Laufzeit 10 Jahre“, bemekrt der Journalist Rainer Meyer ironisch, der auf Twitter unter Pseudonym „Don Alphonso“ schreibt.
„Schon alleine die Tatsache, dass Menschen über einen #Klima Lockdown sprechen, sollte uns zu denken geben“, mahnt die Nutzerin Heike Braun.
Klimaschutz restriktiv oder innovativ?
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vergangene Woche hatte das Parlament zwar verpflichtet, bis Ende 2022 die Reduktionsziele für Treibhausgasemissionen für die Zeit nach 2030 näher zu regeln. Das Urteil verlangt jedoch keine schärferen Klimaziele bis 2030, sondern eher verbindlichere Vorkehrungen für die Zeit danach. Jedoch befürchten bereits einige Medien, dass das das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Klimaschutz auf freiheitsbeschränkende Eingriffe in die persönliche Lebensführung verenge und hiermit die restriktive über die innovative Seite des Klimaschutzes stelle.
Die Reduktion von Treibhausgasemissionen gegen null erfordere nichts weniger als eine grüne industrielle Revolution, eine tiefgreifende Veränderung des Konsums, schrieb etwa zuvor die „Welt“, sei aber nicht mit staatlichem Zwang zu erreichen. Ein Autor der „Frankfurter Rundschau“ hat seinerseits befürchtet, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes die CO2-Reduzierung vor persönliche Freiheiten wie Autofahren, weil der Klimaschutz laut Verfassung wichtiger als persönliche Freiheiten sei und Schutz des Lebens darstelle."
Quelle: SNA News (Deutschland)