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Seehofer will Mehrehen bei Einbürgerungen ausschließen

Archivmeldung vom 06.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 06.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Wahlkampfrede, Wahlversprechen und gelogen (Symbolbild)
Wahlkampfrede, Wahlversprechen und gelogen (Symbolbild)

Bild: Roland Tichy / Eigenes Werk

Das Bundesinnenministerium hat den vorläufigen Verzicht auf ein Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in einer Mehrehe leben, verteidigt. Beim ersten Entwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrecht gehe es zunächst darum, dass deutsche Mehrstaater, die sich an Kampfhandlungen für eine Terrormiliz im Ausland beteiligen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlieren, teilte das Innenministerium am Montag mit.

"Dieses Gesetz ist besonders dringlich und musste daher vorab auf den Weg gebracht werden", hieß es. Man werde aber zügig weitere Regelungen zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes in die Abstimmung für das Gesetzgebungsverfahren einbringen, kündigte das Ministerium an. Mit diesen Regelungen soll auch "die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse als Einbürgerungsvoraussetzungen künftig ausdrücklich in das Staatsangehörigkeitsgesetz aufgenommen" werden. Damit solle unter anderem die Mehrehe bei Einbürgerungen "eindeutig ausgeschlossen" werden, so das Ministerium. "Die Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere die Beachtung des Verbots der Mehrehe, sowie die sichere Feststellung der Identität, sind notwendige und unverzichtbare Bestandteile für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit", sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Montag in Berlin.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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