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Mayer: Gesetzeslücke endlich schließen

Archivmeldung vom 17.01.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.01.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zu dem heute verkündeten Urteil gegen den Mörder des 9jährigen Peter erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung muss endlich auch im Jugendstrafrecht eingeführt werden. Wir müssen die Gesellschaft vor offensichtlich gefährlichen Tätern schützen. Der aktuelle Fall der Ermordung des kleinen Peter in München zeigt deutlich: Hier besteht
eine echte Gesetzeslücke. Wenn der Täter einer besonders schweren Straftat bei der Entlassung aus der Haft als gefährlich anzusehen ist, muss ein absehbares weiteres schweres Verbrechen verhindert werden. Für die Möglichkeit, eine nachträgliche Sicherungsverwahrung anzuordnen, darf es nicht darauf ankommen, ob der Täter ursprünglich nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde. Bei dem inzwischen erwachsenen Täter darf der Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Wiederholungstaten nicht vom Alter bei der letzten begangenen Tat abhängen.

Quelle: Pressemitteilung CSU Landesgruppe im Deutschen Bundestag

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