Anti-Terror-Datei Union weist Kritik zurück
Archivmeldung vom 25.07.2014
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Freigeschaltet durch Doris OppertshäuserDer innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Stephan Mayer, hat die Kritik der Datenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff an der überarbeiteten Anti-Terror-Datei zurückgewiesen. "Es gibt wenige Gesetze im Bereich der Inneren Sicherheit, die derart umfangreich evaluiert und anschließend noch einer eingehenden verfassungs-gerichtlichen Prüfung unterzogen wurden wie die Anti-Terror-Datei", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung" (Online-Ausgabe).
Mayer weiter: "Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung der Anti-Terror-Datei und, wo erforderlich, auch der Rechts-extremistendatei werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in vollem Umfang umgesetzt. Die Kritik der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit am Gesetzentwurf kann nicht nachvollzogen werden. Es gilt weiterhin: Sowohl die Anti-Terror-Datei wie auch die Rechtsextremistendatei sind unverzichtbar, wenn man mit der berechtigten Forderung nach einem besseren Informationsaustausch unserer Sicherheitsbehörden ernst machen will."
Voßhoff hatte dem federführenden Bundesinnen-ministerium von Thomas de Maizière (CDU) in einer Stellungnahme an den Bundestags-Innenausschuss vorgeworfen, in dem kürzlich vorgelegten Gesetzentwurf zentrale Vorgaben des Verfassungsgerichts zu missachten. "Hieraus resultieren erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken", heißt es in dem Schreiben.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)