Pannen beim Gesetz zur Gesundheitsreform
Archivmeldung vom 14.03.2007
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Freigeschaltet durch Jens BrehlDas Gesetz zur Gesundheitsreform muss noch vor der Unterzeichung durch den Bundespräsidenten mit einem neuen Gesetz korrigiert werden. Nach Informationen der in Dortmund erscheinenden Westfälischen Rundschau (Donnerstag-Ausgabe) sind bei der abschließenden Prüfung des Gesetzestextes nach Verabschiedung durch den Bundesrat am 16. Februar neun Fehler entdeckt worden.
Dabei handelt es sich im
wesentlichen um falsche Datumsangaben oder auch um
Begriffsverwechslungen.
Der Westfälischen Rundschau liegt ein Schreiben von Klaus Theo
Schröder, dem Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, an die
Gesundheitspolitiker der großen Koalition vor. Darin heißt es
wörtlich: "Im Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen
Krankenversicherung sind einige Unrichtigkeiten enthalten, die
kurzfristig zu korrigieren sind." Unter anderem geht es um
Folgeregelungen zum neuen Gesundheitsfonds, die laut Gesetz bereits
zum 1. April 2007 in Kraft treten, obwohl der Fonds erst zum 1.
Januar 2009 entsteht. Im Gesetz muss deshalb das Datum geändert
werden.
Das Bundeskanzleramt wurde von den Gesetzespannen unterrichtet. Auf
Anfrage von Kanzleramtsminister Thomas de Maiziere teilte
Gesundheitsministerin Ulla Schmidt mit, dass sie das rechtzeitige
Inkrafttreten der Reform zum 1. April 2007 nicht gefährdet sieht.
Zur Zeit liegt die Gesundheitsreform bei Bundespräsident Horst
Köhler zur Unterschrift. Bereits beim Antidiskriminierungsgesetz
musste die große Koalition zum Ärger des Staatsoberhauptes
Korrekturen ankündigen, bevor Köhler das Gesetz unterschrieb. In
juristischen Expertisen kommen Bundesinnen- und
Bundesjustizministerium aber zum Schluss, dass die notwendigen
Korrekturen an der Gesundheitsreform "kein Ausfertigungshindernis"
für Köhler darstellen. "Verwerfungskompetenz" stehe dem
Bundespräsidenten nur bei "Verstößen gegen materielles Recht
jedenfalls in Fällen schwerer und offensichtlicher materieller
Verfassungswidrigkeit" zu.
Quelle: Pressemitteilung Westfälische Rundschau