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Linssen äußert sich zu Auslandskonto

Archivmeldung vom 05.02.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.02.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de
Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Der frühere NRW-Finanzminister Helmut Linssen (CDU) hat sich erstmals zu den Gründen für sein Auslandskonto geäußert. "Es handelte sich um das ausländische Vermögen meiner Eltern. Ich habe es gezielt so abgewickelt, dass ich keine Steuern zahlen musste", sagte Linssen "Handelsblatt Live". "Das Geld war schon im Ausland", sagte Linssen über das Luxemburger Konto. Wie die Bank es im Detail angelegt habe, wisse er nicht. "Wenn Sie so etwas in der Familie vorfinden, ist es schwierig, das abzuwickeln."

Der "Stern" hatte berichtet, dass Linssen angeblich knapp 900.000 D-Mark im Jahr 1997 auf ein Konto in Luxemburg eingezahlt habe. Von dort aus sei es in anonyme Trusts geflossen, erst auf den Bahamas, dann weiter nach Panama, heißt es in dem "Stern"-Bericht weiter. Nach dem Tod seines Vaters sei er auf das Auslandskonto seiner Eltern gestoßen. Seine Mutter, damals schon über 90, habe darauf bestanden, das Geld im Ausland zu lassen. "Meine Eltern waren sehr liebe Menschen, aber an dem Punkt konnte man mit ihnen nicht reden", sagte Linssen. Er habe darum die "teuerste Lösung gewählt, die am Markt war, um garantiert keinen Gewinn zu erzielen". "Deshalb musste ich keine Steuern zahlen, das haben mir die Finanzverwaltung und die Staatsanwaltschaft auch bestätigt." Martin Wulf, ein auf Selbstanzeigen spezialisierter Anwalt der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm, will sich ausdrücklich nicht zum konkreten Fall äußern. Generell aber sagte er dem "Handelsblatt" auf Anfrage: "Wenn ich Geld im Ausland erbe, es im Ausland lasse und so anlege, dass ich keine Gewinne erziele, ist das rechtlich kein Problem: Ertragloses Vermögen muss ich dem Finanzamt bei meiner Einkommensteuer nicht melden." Bei der Erbschaftsteuer wiederum komme es auf die Größe des Vermögens an: Beim Übergang von Eltern zu Kindern gebe es sehr hohe Freibeträge. Allerdings schreibe die Abgabenordnung vor, dass Erben eigentlich auch die Steuerpflichten des Erblassers nach dessen Tod klären müssten. Diese! Regel w erde allerdings in der Praxis von allen Beteiligten oft nicht beachtet.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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