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Gutachten stützt Aktiensteuer-Pläne von Finanzminister Scholz

Archivmeldung vom 30.01.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.01.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldberg, Gewinn, Finanzamt, Steuern (Symbolbild)
Geldberg, Gewinn, Finanzamt, Steuern (Symbolbild)

Bild: Uta Herbert / pixelio.de

Die von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) geplante Finanztransaktionssteuer trifft kaum Kleinanleger und Privathaushaushalte, sondern überwiegend große professionelle Investoren wie US-Fonds. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW) im Auftrag von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU), der die Pläne von Scholz unterstützt.

Das Gutachten liegt der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vor. "Ein Großteil des Steueraufkommens in Deutschland würde von professionellen Investoren aus dem Ausland geleistet, etwa von privaten US-Fonds oder von Staatsfonds, da diese die meisten Dax-Aktien halten und handeln", heißt es in dem IfW-Gutachten. "Privathaushalte im Inland würden nur einen geringen Anteil des Steueraufkommens zahlen." Gegen die Pläne wird oft ins Feld geführt, die Aktiensteuer belaste vor allem Kleinanleger. Scholz plant, die Käufe von Aktien großer Unternehmen künftig mit einem Steuersatz von 0,2 Prozent zu belegen.

"Insgesamt kann die Einführung einer EU-Finanztransaktionssteuer zu einem so geringen Steuersatz positiv bewertet werden", so das Kieler Institut. Eine solche Steuer sei eine "international und historisch bewährte Steuer". Der deutsch-französische Vorschlag biete "die Chance, erstmals ein zentralisiertes und europaweit harmonisiertes, elektronisches Besteuerungssystem für Finanztransaktionen zu etablieren". Die Kieler Ökonomen widersprechen damit einer Studie des Beirats des Bundesfinanzministeriums, über die das "Handelsblatt" berichtet. Die Pläne hätten auch Schwächen, so die Kieler Ökonomen. So sei eine große Schwäche, dass Derivate von der Besteuerung ausgenommen werden sollen.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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