Kehrtwende bei Kurzarbeitergeld für Zeitarbeiter
Archivmeldung vom 14.03.2022
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićZeitarbeiter sollen entgegen den ursprünglichen Plänen nun doch über Ende März hinaus Kurzarbeitergeld erhalten können. Außerdem strebt die Bundesregierung eine Verordnungsermächtigung an, um Arbeitgebern auch ab April weiter die Sozialbeiträge für Kurzarbeitern zumindest anteilig erstatten zu können, berichtet das "Handelsblatt" unter Berufung auf Formulierungshilfen des Bundesarbeitsministeriums für Änderungen am Sozialgesetzbuch III und am Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.
Die
entsprechenden Gesetzentwürfe sollen die Koalitionsfraktionen von SPD,
FDP und Grünen einbringen. Die Bundesregierung vollzieht damit eine
Kehrtwende, die sie mit den unkalkulierbaren wirtschaftlichen Folgen des
Ukraine-Kriegs begründet. Ursprünglich sollten Zeitarbeiter ab April
kein Kurzarbeitergeld mehr beziehen können und die Arbeitgeber die
Sozialbeiträge nicht mehr zur Hälfte erstattet bekommen. Der Vorsitzende
der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales der Unionsfraktion im Bundestag,
Stephan Stracke (CSU), begrüßte die geplanten Regelungen.
"Der
Ukraine-Krieg trifft die deutsche Wirtschaft hart. Unterbrochene
Lieferketten führen in vielen Branchen zu Auftrags- und
Arbeitsausfällen", sagte er dem "Handelsblatt". Die Union hatte deshalb
die Verlängerung schon vorher gefordert, die die Ampelkoalition
allerdings mit ihrer Mehrheit im Arbeits- und Sozialausschuss noch
abgelehnt habe. Die jetzt erfolgte Kehrtwende sei richtig, denn die
Betriebe in Kurzarbeit bräuchten Planungssicherheit.
"Deswegen
muss die Bundesregierung von ihrer Verordnungsermächtigung
schnellstmöglich Gebrauch machen und die Erstattung der
Sozialversicherungsbeiträge auf den Weg bringen", forderte Stracke. Nur
so könnten in der aktuell schwierigen Zeit Arbeitsplätze gesichert
werden.
Quelle: dts Nachrichtenagentur