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Zeitung: Freibetrags-Anhebung für Alleinerziehende wohl erst 2016

Archivmeldung vom 14.03.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.03.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd AltmannAllSilhouettes.com / pixelio.de

Die von der schwarz-roten Koalition geplante Anhebung des Freibetrag für Alleinerziehende wird voraussichtlich erst 2016 kommen. "Das Meinungsbild über mögliche und denkbare zukünftige Gestaltungen eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende ist innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen", heißt es in einer der "Süddeutschen Zeitung" vorliegenden Antwort von Finanzstaatssekretär Michael Meister (CDU) auf eine kleine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion. Eine Anhebung des Freibetrages ist im Koalitionsvertrag fest vereinbart.

In Kreisen des Regierungsbündnisses hieß es, Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) habe vorgeschlagen, die steuerliche Erleichterung für die Alleinerziehenden ebenso auf 2016 zu verschieben wie die Erhöhung des Kindergeldes, der Kinderfreibeträge und des Kinderzuschlages für Geringverdiener. Hintergrund der Idee ist offenbar das Ziel des Regierungsbündnisses, 2015 einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen. Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) sei mit der Verschiebung unter der Bedingung einverstanden gewesen, dass von dem Paket dann spürbare Verbesserungen für ärmere Familien ausgingen.

Mit dem 2004 eingeführten Entlastungsbetrag sollten die höheren Kosten der Lebens- oder Haushaltsführung von Alleinerziehenden in pauschaler Weise abgegolten werden. Inzwischen machen nach Meisters Angaben mehr als 896.000 Alleinerziehende die Förderung in ihrer Steuererklärung geltend. Jeder von ihnen habe im vergangenen Jahr rein rechnerisch mit 419 Euro von der Regelung profitiert. Bund, Länder und Gemeinden verzichteten dadurch 2013 auf Steuereinnahmen von insgesamt 375 Millionen Euro.

Seit seiner Einführung ist der Freibetrag nicht an die Preissteigerungen angepasst worden. Wäre dies geschehen, müsste er nach Meisters Angaben inzwischen 1.542 Euro betragen. Eine entsprechende Anhebung würde dem Staat pro Jahr Steuermindereinnahmen von etwa 65 Millionen Euro kosten bescheren.

Die Linken-Steuerexpertin Susanna Karawanskij warf der Koalition Zögerlichkeit vor, obwohl sie wisse, dass die Zahl der Alleinerziehenden ansteige und ihre Armut immer mehr wachse. "Damit wird die von der Regierung eingeschlagene Politik der Haushaltssanierung ohne Steuererhöhungen auch auf dem Rücken der Alleinerziehenden ausgetragen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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