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Union fürchtet Grundgesetz-Verankerung von Kinderrechten

Archivmeldung vom 04.12.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.12.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Kinderrechte im Grundgesetz = Enteignung aller Kinder von den Eltern zugunsten der Bundesregierung und deren Behörden (Symbolbild)
Kinderrechte im Grundgesetz = Enteignung aller Kinder von den Eltern zugunsten der Bundesregierung und deren Behörden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Union warnt vor weitreichenden Änderungen des Grundgesetzes zugunsten von Kinderrechten. Die Verfassung weise keine Lücke auf, schreibt Thorsten Frei (CDU), stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag, in einem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Kinder seien "schon jetzt ganz selbstverständlich Grundrechtsträger". Echte Kindergrundrechte wären "ein Fremdkörper im Grundgesetz". Zudem stellte der CDU-Politiker die Frage, gegen wen sich Kinderrechte richten sollten. "Mittelbar gegen ihre Eltern? Je nach Ausprägung laufen Eltern damit Gefahr, dass ihre Rechte zugunsten des Staates zurückgedrängt werden. Denn wer soll für das Kind, das noch zu klein ist, um seine Grundrechte selbst auszuüben, tätig werden?", schreibt Frei.

In dem vom Bundesverfassungsgericht "fein austarierten Dreieck von Kindern, Eltern und Staat" sei der Staat "nur in Extremfällen gefragt - anders als etwa im Unrechtsstaat der DDR." Änderungen im Grundrechtsteil des Grundgesetzes seien "Operationen am offenen Herzen der Verfassung", so der CDU-Politiker weiter. Sie seien "aus guten Gründen auf äußerste Notfälle beschränkt". Bevor man also Änderungen "an diesem besonders sensiblen Teil des Grundgesetzes" angehe, müsse man sich "darüber klar werden, wie genau sie wirken. Anzunehmen, dass es keine Wirkungen geben wird, nur, weil man keine beabsichtigt, dürfte dabei ein Trugschluss sein", schreibt Frei in dem Gastbeitrag für die "Frankfurter Allgemeine Zeitung".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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